Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Pläne der Bundesregierung zur Absicherung der Altersvorsorge Selbständiger unterstützt. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden.
„Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird damit deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Bundesrat.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
• das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern,
• den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
• bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und
• eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern“,
betonte Zypries.
(Quelle: Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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