Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Halters und dem späteren Diebstahl.
Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 11. März 2005 (Az.: 20 U 226/04). Wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten, war einem offenbar sehr naiven Autofahrer der Wagen gestohlen worden, im dem alle Fahrzeugpapiere und sogar der Ersatzschlüssel deponiert worden waren.
Kunde hat alles falsch gemacht
Als der Wagen nicht wieder auftauchte, wollte der Mann den Schaden von seinem Teilkasko-Versicherer ersetzt haben. Der winkte jedoch ab: Das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum sei grob fahrlässig gewesen. Dies habe beim Täter den Entschluss zum Diebstahl geweckt oder verstärkt, hieß es zur Begründung.
Der Mann fand sich mit der Ablehnung jedoch nicht ab und verklagte den Versicherer auf Zahlung – mit Erfolg. Es komme hier nicht darauf an, ob Fahrlässigkeit vorliege oder nicht, da kein Zusammenhang zwischen dem Liegenlassen des Schlüssels im Auto und dem Diebstahl bestehe.
Dennoch muss Versicherer zahlen
Die Richter wiesen die Argumentation des Versicherers in die Schranken. Es sei nicht ersichtlich, dass der Dieb die Unterlagen und den Schlüssel zuvor im Kofferraum des Autos gesehen habe. Auch für die Annahme, der Dieb habe im Kofferraum den Schlüssel gefunden und erst dann den Entschluss gefasst, den Wagen mitzunehmen, fand das Gericht keinen Anhaltspunkt.
Das Argument des Versicherers, der Wagen habe wegen seiner Wegfahrsperre nur mit dem Original-Schlüssel bewegt werden können, sah das Gericht ebenfalls entkräftet: Nach Aussage eines Sachverständigen könne das betroffene Modell innerhalb von 20 Minuten aufgebrochen und ohne Originalschlüssel entwendet werden
(Quelle VersicherungsJournal (13.09.2005)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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