04.07.2005
Radfahrer ohne Licht haftet bei Unfall

Wer in der Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) mit Urteil vom 3. Dezember 2004 (Az.: 24 U 201/03 – rechtskräftig). Zu dem Unfall war es gekommen, als zwei Fahrradfahrer mit ihren Rennrädern auf einer Landstraße unterwegs waren. Eine Autofahrerin hatte die beiden in der Dämmerung zu spät bemerkt, weil die Räder nicht beleuchtet waren. Die Frau kam beim Überholen ins Schleudern und stieß mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dabei wurde die Beifahrerin getötet und die Fahrerin verletzt.Überwiegende Schuld bei RadlernNun verlangte die Frau Schadenersatz von den beiden Fahrradfahrern. Die lehnten dies jedoch ab. Vor Gericht mussten sie jedoch ihre Pflicht zur Haftung erkennen. Die Richter sahen im Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden.Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können, so das OLG. Es gehört zu den typischen Folgen des Fahrens ohne Licht, dass man von anderen zu spät gesehen wird. Typisch sei es, dass die Autofahrerin wegen des für sie plötzlichen Auftauchens der Radfahrer aus dem Dunkel zu ruckartigen Ausweichbewegungen gezwungen wurde und dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor.Schadenersatz trotz Teilschuld der AutofahrerinDas Gericht sah als Anscheinsbeweis für die Ursache des Unfalls den Verstoß gegen die Vorschriften zur Beleuchtung von Fahrzeugen als gegeben an. Damit bleibe es bei der Entscheidung des Landgerichts Darmstadt.Das Landgericht hatte den Fahrradfahrern 60 Prozent und der Autofahrerin 40 Prozent Schuld an dem Unfall gegeben. Die Frau bekommt entsprechenden finanziellen Schadenersatz von den Radlern.
(Quelle VersicherungsJournal 27.06.2005 - Detlef Pohl_)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
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