13.06.2005
Scheidung: Kein Rabatt

Fährt ein Ehemann während der Ehezeit ständig - unfallfrei - das Auto seiner Frau, was der wiederum einen immer günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einbringt, so hat der Mann im Fall einer Scheidung keinen Anspruch darauf, den Rabatt weiterhin für sich zu nutzen. Die Frau ist Versicherungsnehmerin und kann entscheiden, wer von der günstigen Prämie profitieren soll. Im verhandelten Fall wurde der Rabatt auf die Tochter übertragen.

(Quelle: Amtsgericht Reutlingen, A7- 1 C 97670 - Hann. Allgemeine vom 21.08.2004)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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