19.05.2005
Aktuelle Mitteilung: Riester-Rente ist eine gute Investition in die eigene Zukunft

"Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte teilte heute mit, dass die Förderung der Riester-Rente vor allem Geringverdiener, Frauen und Familien erreicht. Das zeigt: Die Alterssicherungspolitik der Regierung erreicht ihre Ziele. Das Ergebnis ist erfreulich. Es sollte für jede und jeden Anreiz sein, ebenfalls in die staatlich geförderte Zusatzrente einzusteigen. Denn: Die Riester-Rente ist eine gute Investition in die eigene Zukunft. Sie ist einfach und flexibel, bietet Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen und ist renditestark", betont Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, heute in Berlin.
Franz Thönnes weiter: "Die staatliche Förderung der Riester-Rente ist gerade in Zeiten sich verändernder Erwerbsbiografien ein unschätzbarer Vorteil. Ob abhängige Beschäftigung, rentenversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit, zeitweilige Arbeitslosigkeit oder Elternzeit: Jede und jeder ist gut beraten, eine Riester-Rente abzuschließen. Das lohnt."

Riester-Rente - Sie ist einfach und flexibel, bietet Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen und ist renditestark.
· Einfach
Durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags ist das Antragsverfahren zur Erlangung der Zulage seit Jahresbeginn wesentlich einfacher. Das jetzt papierlose Zulageverfahren ist wesentlich bürgerfreundlicher.
· Flexibel
Teilkapitalauszahlungen zu Beginn der Auszahlungsphase werden durch Einmalauszahlung in Höhe von 30 % des angesammelten Kapitals gesetzlich zugelassen. Daneben könne die in der Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge gesondert ausgezahlt werden. Ferner können bis zu zwölf Monatsrenten als Jahresrente zusammengefasst werden. Diese Verbesserungen machen die Riester-Rente zu einem flexiblen Altersvorsorgeprodukt.
· Sicherheit - Kapitalerhalt
Der Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase ist nach wie vor sicher
gestellt - auch in unsicheren Zins- und Börsenzeiten. Hier gilt weiterhin die Nominalwertzusage des Anbieters.
· Sicherheit – in besonderen Lebenslagen
Der Beitrag für die Riester-Rente muss nicht zwingend aus dem laufenden Einkommen gezahlt werden. Er kann auch aus erspartem Vermögen geleistet werden. Das kommt insbesondere Personen mit sehr schwankendem Einkommen entgegen.
Während der Elternzeit besteht die unmittelbare Förderberechtigung bei der Riester-Rente fort. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit kann die Riester-Förderung weiter in Anspruch genommen werden.
Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Riester-Verträge werden beim
Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen gewertet.
· Renditestark
Die Kombination aus Verzinsung und staatlicher Förderung macht die Riester-Produkte zu Renditeknüllern (Finanzen 12/2004). Solch attraktive Renditen bietet kein anderes Altersvorsorgeprodukt mit vergleichbarer Sicherheit. Förderquoten von bis zu 90 % machen die Riester-Rente für jeden interessant. Deshalb kommt auch die Zeitschrift "Finanztest" immer wieder zu dem Ergebnis. "Riestern lohnt sich für jeden!" und wie in der Zeitschrift "Der Vermögensberater" 1/2005 zu lesen war: "Gutes setzt sich durch!"
· Für jeden ein passendes Produkt im Angebot
Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet eine breite Produktpalette. Jeder Bürger kann das für seine individuelle Situation passende Produkt wählen. Hilfestellung geben hierbei die vom BMGS erstellte Checkliste zur Riester-Rente einschließlich Berechnungshilfe zur Ermittlung der Zulagen und des Eigenbeitrags. Diese ist auf der Homepage unter http://www.bmgs.bund.de/ unter der Rubrik Themenschwerpunkt Rente/ Riester-Rente zu finden.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Pressestelle 19.05.2005)


Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de