02.05.2005
Prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz - Unversicherter Patient muss selbst zahlen

Wer sich ohne Versicherungsschutz ins Krankenhaus begibt, muss seine Behandlungskosten selbst zahlen. Nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt dies auch dann, wenn der Patient irrtümlich davon ausgegangen war, er sei versichert. Laut dem Karlsruher Gericht trägt nur der Patient das Risiko, dass die Kosten auch tatsächlich durch eine wirksame Krankenversicherung abgedeckt sind.
In dem nun entschiedenen Fall hatte eine Mutter ihre Tochter ins Krankenhaus gebracht - in der irrigen Annahme, das Kind sei beim Vater mitversichert. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs waren Mutter und Krankenhaus zwar davon ausgegangen, die Kosten würden von der Kasse getragen. Vor dem Hintergrund dieses Irrtums müsse der Behandlungsvertrag aber entsprechend angepasst werden - was laut Gericht dazu führe, dass nun die Mutter den Pflegesatz des Krankenhauses begleichen müsse. (Aktenzeichen: III ZR 351/04 vom 28. April 2005)
Der BGH stellte klar, dass der Patient - oder in diesem Fall die Eltern - sich um den Versicherungsschutz oder gegebenenfalls um die Kostendeckung über die Sozialhilfe kümmern müssten. Der Krankenhausträger habe normalerweise keinen Einblick in die Verhältnisse des Patienten. Damit muss die Mutter 4600 Euro für den ersten Krankenhausaufenthalt des Kindes zahlen. Ob sie auch für eine zweite erfolgte Behandlung haftet, muss nun das Oberlandesgericht Koblenz abschließend klären.
(Quelle: Mainzer Allgemeine Zeitung 29.04.2005)



Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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