28.02.2005
Feuerzeuge sicher verwahren

Feuerzeuge dürfen im Haushalt auf keinen Fall in der Reichweite kleiner Kinder aufbewahrt werden. Die Feuerversicherung kommt sonst unter Umständen nicht für einen Schaden auf. Auf ein entsprechendes Urteil weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
Im verhandelten Fall hatten zweieinhalbjährige Zwillinge in einem unbeaufsichtigten Moment ein Feuerzeug aus der Zigarettenschachtel ihrer Eltern genommen und einen Brand ausgelöst. Die Versicherung zahlte 45000 Eure Schadensersatz, verlangte dann aber das Geld von den Eltern zurück - und zwar zu Recht, wie das Gericht entschied.
Schon zweieinhalbjährige Kinder seien in der Lage, ein Feuerzeug mit einer Hand festzuhalten sowie mit der anderen den Reibstein zu drehen und den Gashebel zu drücken, bestätigte ein Gutachter. Die fehlende Beaufsichtigung sei auch deshalb „unentschuldbar, weil die Kleinen dazu neigen, Dinge nachzuahmen, die sie bei Erwachsenen beobachtet haben". Dazu zähle auch das Herausnehmen des Feuerzeugs aus der Zigarettenschachtel.
(Quelle: 3 Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: 12 U 587/00 und Mainzer Allgemeine Zeitung 25.02.2005)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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