24.02.2005
EU-Justizminister: Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen

Die Justizministerinnen und -minister der EU haben heute in Brüssel den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen endgültig angenommen. Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen und Minister bereits im Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Künftig werden alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt.
„Dies ist ein großer Fortschritt bei der europaweiten Durchsetzung des Rechts. In einem Europa der offenen Grenzen darf eine effektive Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten enden. Die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in einem anderen Land der Europäischen Union gestaltet sich bislang oft schwierig. Sanktionen im Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten, bleiben für den Betroffenen deshalb oft folgenlos, wenn er seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat hat. Damit ist nun Schluss," unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Rahmenbeschluss bedeutet einen weiteren wesentlichen Schritt hin zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums in Europa.
Der Rahmenbeschluss gilt beispielsweise für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Die Sicherheit auf Europas Straßen ist ein zentrales Anliegen aller Mitgliedsstaaten. Es versteht sich von selbst, dass Verkehrsteilnehmer die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Vorschriften respektieren müssen. Autofahrer, die sich auf Straßen anderer EU-Staaten vorschriftswidrig verhalten, können künftig nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Strafzettel praktisch folgenlos bleibt. Wenn sie das Bußgeld nicht freiwillig bezahlen, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch in ihrem Heimatland gegen sie vollstreckt werden. Damit kann sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einheimischer der Bezahlung einer Geldbuße entziehen. Der Rahmenbeschluss führt damit zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen. Im Fokus des heute verabschiedeten Rahmenbeschlusses stehen jedoch nicht nur Verkehrsdelikte. Vielmehr soll auch die Beitreibung hoher Geldstrafen, die beispielsweise wegen Umweltstraftaten verhängt werden, ermöglicht werden.
Der Heimatstaat eines Betroffenen kann die grenzüberschreitende Vollstreckung dann verweigern, wenn die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das Grundrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Diese von der Bundesregierung erfolgreich durchgesetzte Überprüfungsmöglichkeit eines ausländischen Vollstreckungstitels wird in Deutschland durch ein unabhängiges Gericht erfolgen. „So stellen wir sicher, dass rechtsstaatliche Standards in jedem Fall gewahrt sind", sagte Brigitte Zypries. "Darüber hinaus wird Deutschland in Kürze eine Initiative für eine Ergänzung des Rahmenbeschlusses einbringen, die zum Ziel hat, dass die Verkehrsregisterbehörden der Mitgliedstaaten einander in einem automatisierten Verfahren Auskünfte erteilen und dadurch die Praxis der Halterfeststellung erleichtern," unterstrich Zypries.


(Quelle Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz - Berlin/Brüssel, 24. Februar 2005)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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