21.02.2005
Versicherung für Mofas und Mopeds: Ab 1. März 2005 gelten die neuen schwarzen Kennzeichen - Grüne Schilder werden ungültig

Am 1. März 2005 beginnt das neue Versicherungsjahr für Mofas und Mopeds. Bis dahin muss das neue schwarze Kennzeichen erworben werden. Wer nach dem 1. März mit dem alten grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten u.a. Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds oder die neuen - mit Führerscheinklasse S zu fahrenden - Minicars und leichten Quads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. Darauf weisen die deutschen Versicherer (GDV) in Berlin hin.
Das Unfallrisiko der "kleinen Motorräder" ist beachtlich. Die rund 1,56 Millionen Moped- und Mofafahrer verursachten 2003 rund 44.000 Haftpflichtschäden. Die Versicherungswirtschaft musste dafür rund 90 Millionen Euro aufwenden. Mit 28 Schäden pro 1.000 versicherter Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie bei "richtigen" Motorrädern; deutlich angestiegen ist die Höhe des durchschnittlichen Schadens von 1.927 auf 2053 Euro. Unerfreulich entwickeln sich die Diebstahlzahlen. 2003 nahm die Klauhäufigkeit bei Mopeds weiter zu und ist mit über 28 von 1.000 Fahrzeugen inzwischen mehr als fünfmal so hoch wie bei Motorrädern und rund 28mal so hoch wie bei Autos.
Wer durch ein Moped geschädigt wird - und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will -, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv.de oder www.versicherung-und-verkehr.de) den Versicherer feststellen oder ihn über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 - 25 0 26 eine Ortsgebühr) erfahren

(Quelle GDV 17.02.2005)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de