31.01.2005
Schneeglätte: Tempo 90 grob fahrlässig

Bei einem Schnee- und Hagelschauer sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren.
Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei Glätte mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, gefährdet sich und handelt zudem grob fahrlässig.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Hannover macht jetzt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eingeräumt, dass die Straße schneeglatt war.
Der Unfall habe sich aber erst ereignet, als er versucht habe, einem auf der Fahrbahn stehenden Reh auszuweichen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ließ sich im Prozess nicht beweisen. Den Richtern kam es aber letztlich auf diese Frage gar nicht mehr an.
Sie bewerteten bereits die gefahrene Geschwindigkeit angesichts der bestehenden Straßenverhältnisse als weit überhöht.
Unter Berücksichtigung von Schneefall, Hagel und Dunkelheit könne ein Tempo, das nur knapp unter der bei günstigsten Verhältnissen auf dieser Straße geltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelegen habe, nur als „gravierender und grober Verstoß" gewertet werden.
(Quelle: LG Hannover, AZ 0 141/03)



Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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