Uns alle hat die schlimme Katastrophe aus Südostasien geschockt und gelähmt. Die Natur hat mit Macht und aller Härte uns Menschen die Grenzen aufgezeigt. Wir trauern mit den Opfern auf der ganzen Welt. Das Handelsblatt berichtet heute in einem Artikel „Versicherer wollen schnell helfen“ über die Abwicklung der Versicherungsangelegenheiten für die Hinterbliebenen. Diesen haben wir der Anlage beigefügt.
Wir bieten allen Hinterbliebenen an, dass Sie selbstverständlich auch kostenlos unsere Hilfe in Anspruch nehmen können.
Handelsblatt Aritkel: Versicherer wollen schnell helfen
Den Hinterbliebenen der Flutopfer in Südostasien wollen die privaten Versicherer und die gesetzliche Rentenversicherung unbürokratisch und schnell helfen. Noch sind viele der deutschen Opfer nicht identifiziert. Bei einigen Vermissten könnte dies unmöglich sein, sollten sie anonym bestattet werden.
Die Allianz-Leben geht nach einem vereinfachten Verfahren vor. „Wir verlangen für die Auszahlung eine offizielle Bestätigung über den Tod des Versicherten", sagte eine Sprecherin, die von ersten Fällen berichtete. Eine solche Bestätigung könnten Auswärtiges Amt, das Bundeskriminalamt oder ein Landeskriminalamt ausstellen. Dagegen reiche allein eine Nennung auf der Vermisstenliste nicht aus. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erwartet eine schnelle Regelung: „Soweit wir hören, wird es eine kulante Regelung geben", sagte ein Sprecher.
Die gesetzliche Rentenversicherung bemüht sich nach Angaben einer Sprecherin ebenfalls um eine unbürokratische Regelung. Derzeit werde nach einer Möglichkeit gesucht, Auszahlungen bereits vor Ablauf der eigentlich einzuhaltenden einjährigen Frist einzuleiten. Näheres soll Ende der Woche feststehen.
Als rechtliche Grundlage für die Erklärung des Todes von Vermissten gilt das Verschollenheitsgesetz. Demnach können Erwachsene (die nicht älter als 80 Jahre sind) nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Verkürzte Fristen gelten, wenn Menschen nach Kriegsereignissen (ein Jahr), auf See (sechs Monate) oder Flugzeugabstürzen (drei Monate) verschwinden. Im Falle der Flutkatastrophe würde die so genannte Gefahrenverschollenheit gelten. Demnach wird ein Mensch nach einem Jahr für tot erklärt, wenn er seit einer lebensgefährlichen Situation verschollen ist. Über die Todeserklärung entscheiden die Amtsgerichte auf Antrag.
Das verheerende Seebeben könnte die Versicherer weltweit nach Angaben des britischen Branchenverbandes IUA zwischen fünf und zehn Milliarden Dollar kosten.
(Quelle: HANDELSBLATT, 5.1.2005)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de