Das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt wurden verkündet, mit dem ab dem 27. November 2004 geänderte Regelungen für die Förderung der Ich-AG.
Voraussetzung für die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit ist künftig, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt. Die Prüfung der Tragfähigkeit vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und gibt ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Gleichzeitig wird Missbrauchsfällen vorgebeugt.
Die Tragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute vornehmen.
Die Regelung lehnt sich an die Förderung beim Überbrückungsgeld an, wo sie sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat.
(Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 26.11.2004)
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
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