20.12.2004
Für Ich-AG künftig Geschäftskonzept erforderlich

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt wurden verkündet, mit dem ab dem 27. November 2004 geänderte Regelungen für die Förderung der Ich-AG.

Voraussetzung für die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit ist künftig, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt. Die Prüfung der Tragfähigkeit vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und gibt ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Gleichzeitig wird Missbrauchsfällen vorgebeugt.

Die Tragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute vornehmen.

Die Regelung lehnt sich an die Förderung beim Überbrückungsgeld an, wo sie sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat.

(Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 26.11.2004)

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de