03.12.2004
Jetzt die "Riester-Zulagen" sichern

Um sich die Förderung noch für das ganze Beitragsjahr 2004 zu sichern, sollten Steuerpflichtige noch bis Jahresende prüfen, ob sich der Abschluss eines Altersvorsorgevertrages für sie lohnt, empfiehlt die Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

Der Staat fördert - unter bestimmten Bedingungen - den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge durch Zuschüsse, die so genannten "Riester-Zulagen", und Extra-Steuerersparnisse über den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Damit möglichst viele Menschen in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, hat die Bundesregierung mit dem Alterseinkünftegesetz die private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet:

* Das Zulageverfahren wird durch die Einführung des so genannten
Dauerzulageantrags vereinfacht. Der Zulageberechtigte
bevollmächtigt seinen Anbieter einmalig, den Zulageantrag für
ihn zu stellen. Dies gilt für die gesamte Dauer des Vertrages
sofern sich keine relevanten Änderungen ergeben. Dieses
vereinfachte Antragsverfahren ist auch für zurückliegende
Beitragsjahre möglich, sodass der Anbieter bei Vorlage der
Vollmacht ab dem 1. Januar 2005 auch für die Beitragsjahre 2003
und 2004 die Zulage beantragen kann.

* Ab 2005 gilt ein einheitlicher Sockelbetrag von jährlich 60
Euro, das entspricht einem monatlichen Mindestbetrag von 5 Euro.
Von dieser steuervereinfachenden Regelung können in bestimmten
Fällen kinderreiche Familien oder Zulageberechtigte profitieren,
die keine oder nur geringe beitragspflichtige Einnahmen
erzielen. Die Regelung schafft für die Berechtigten mehr
Transparenz und vermeidet Unsicherheiten bei der Frage, wie hoch
der Sockelbetrag im Einzelfall ist.

* Die Zahl der Kriterien, die ein Altersvorsorgevertrag erfüllen
muss, wird von elf auf fünf verringert. Gleichzeitig wird der
Verbraucherschutz verbessert. Im Rahmen der vorvertraglichen
Informationspflichten müssen die Anbieter künftig Angaben über
die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das
Risikopotenzial machen. Außerdem ermöglichen obligatorische
Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen
besseren Produktvergleich. Die Möglichkeit, sich künftig zu
Beginn der Auszahlungsphase einmalig 30 % des Kapitals
steuerunschädlich auszahlen zu lassen, schafft für den Sparer
zusätzliche Flexibilität.

* Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006
abgeschlossen werden, sind geschlechtsneutrale Tarife, so
genannte "Unisex-Tarife" vorgeschrieben. Dies stellt sicher,
dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen
monatlichen Leistungen erhalten.

Und diese Form des Sparens bleibt sicher. Entgegen den teilweise verbreiteten Fehlinformationen bleibt der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente auch bei Hartz IV erhalten. Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Dies gilt auch nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.

Alle diejenigen, die bereits im Jahr 2002 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, sollten zum Jahresende 2004 prüfen, ob sie bereits die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2002 beantragt haben. Dies muss bis zum 31. Dezember 2004 erfolgen, denn nur bei fristgemäßem Antragseingang beim Anbieter des Altersvorsorgevertrages geht der Anspruch auf die Förderung nicht verloren.

(Quelle: Pressemitteilung | 3. Dezember 2004 des Bundesministeriums der Finanzen 03.12.2004)

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de