Liest man in den letzten Tagen die Warnung von Verbraucherschützer zum Thema Wegfall des Steuerprivileges für Lebensversicherungen ab 2005, so kann man nur staunen. Selbstverständlich lässt sich über das Vorgehen der Versicherungsgesellschaften und der Vertreter in der Werbung streiten – Geschmacksache! – ob ich Begriffe wie Steuerschlussverkauf, Sparfinale o.ä. in diesem sensiblen und vertrauensvollen Beratungsbereich einsetze sollte, denn der Versicherungsnehmer muss vertrauen bis zu oder nach seinem Tode haben und mit solchen Werbemaßnahmen schadet sich die Branche nur selbst.
Aber pauschale Warnungen der Verbraucherzentralen, wie z.B. „Nur in den wenigsten Fällen sei der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll „ sind gegen deren eigenes Klientel. Pauschale Aussagen ohne fundierte Belegung und dann noch durch eigen ernannte Versicherungsexperten? Kommt die Verbraucherzentrale für eine Versorgungslücke auf, wenn ein Versicherungsnehmer sich auf diese Aussagen verlässt und keine Vorsorge trifft?
Mit Recht wird seit Jahren in der Versicherungsbranche die Verbesserung der Ausbildung, Zulassung und die Haftung für die Vertreter gefordert. Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinien 2005 in nationales Recht, ist man auf dem richtigen Wege, wobei hier noch einige Verbesserungen und Ergänzungen zu den jetzigen Entwürfen erfolgen müssen. Wer Rat erteilt, sollte auch haften. Ein Versicherungsmakler ist in der Haftung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der des Anwaltes gleichgestellt – richtig, denn er ist Versicherungsexperte. Gleicher von den Verbraucherschützern ernannter Versicherungsexperte, der meist gegen Gebühr der Zentrale Ratschläge erteilt haftet nicht! Konkret heißt dies, geht ein Versicherungsnehmer zu einem Makler mit einem konkreten Anliegen und erhält einen falschen Rat, ist der Makler in der Haftung, Geht er zu den Verbraucherschützern und erhält dort den gleichen falschen Rat, kann er diese nicht oder nur sehr schwierig in Haftung nehmen. Woher dieses Privileg der Verbraucherschützer, die mit pauschalen Ratschlägen noch das eigene Klientel verunsichern oder von dringend benötigen Versicherungsschutz abhalten.
Die Vermittlerrichtlinie müsste für alle Bereich gelten, die Beratung durchführen, denn Rat sollte nur der erteilen, der die Fähigkeit und Ausbildung dazu hat, diese nachgewiesen und auch die Haftung und Verantwortung übernimmt. Ein Anwalt oder Arzt kann auch nicht ohne Zulassung Ratschläge erteilen oder behandeln.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de