08.11.2004
Handeln Sie noch 2004 – aber rechtzeitig

Nach aktuellem Steuerrecht sind Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nach einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei.

Das bleibt 2005 nicht so, wie von uns schon mehrfach dargestellt, denn Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Erträge künftig zu besteuern.

Ein Vergleich der aktuellen Steuerregelung mit dem ab 01.01.2005 gültig werdenden Steuerrecht verdeutlicht, dass die Differenz bei späteren Kapitalauszahlungen zwischen der alten und der neuen Regelung mehrere tausend Euro betragen kann.

Und je höher die Erträge sind, desto stärker wird die steuerliche Belastung sein - was sich beispielsweise bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen bemerkbar machen kann.

Welche Verträge werden von der Besteuerung berührt?

Es werden alle Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (sofern davon Gebrauch gemacht wird) von der Besteuerung betroffen sein, die ab dem 01.01.2005 abgeschossen werden:
• Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einem Auszahlungstermin nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird die Hälfte der Kapitalerträge besteuert.
Die Kapitalerträge aus Verträgen, die diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden komplett besteuert.

Handeln Sie noch 2004 – aber rechtzeitig, denn der erste Beitrag sollte 2004 noch geflossen sein.

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de