04.10.2004
Bundesregierung kippt freistellende Zahnersatzversicherung und führt Sonderkündigungsrecht ein!

Nach wochenlangem Hin und Her hat am 01.10.2004 der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die ursprünglich gemeinsam mit der Union ver¬abschiedete Zahnersatz-Regelung im Alleingang gekippt. Aufgrund von „technischen Änderungen" am Gesetz muss der von CDU/CSU dominierte Bundesrat nun - anders als zunächst vorgesehen - doch nicht mehr zustimmen.

Die neuen Regelungen
• Die Wahlmöglichkeit, ab 2005 Zahnersatz privat abzusichern, entfällt vollständig.
• Für gesetzlich Versicherte, die im Vertrauen auf das Gesetz bereits eine private Zahnersatzversicherung abgeschlossen haben, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeführt. Diese Versicherten können laut Gesetz „den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Versicherer zugeht, kündigen."
• Kassenmitglieder zahlen ab dem 1. Juli 2005 für Krankengeld und Zahner¬satz einen „zusätzlichen Beitragssatz" in Höhe von 0,9 Prozent. Dieser Beitragssatz ist vom Kassenmitglied allein - das heißt one Arbeitgeberzuschuss - zu finanzieren.


Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de