07.09.2004
Bafin – oder: Wie funktioniert die Versicherungsaufsicht?

Seit Mai 2002 vereinigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe). Die BaFin ist eine Anstalt öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Rund 1.300 Mitarbeitern obliegt die staatliche Aufsicht über etwa 2.400 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und 700 Versicherungsunternehmen.

Warum eine Allfinanzaufsicht?

Auf den Finanzmärkten waren in jüngster Vergangenheit tief greifende Veränderungen zu beobachten:

• Klassische Trennlinien zwischen Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen verschwanden immer mehr. Sie alle konkurrieren inzwischen auf denselben Märkten mit fast identischen Produkten, um die Wünsche ihrer Kunden im Rahmen umfassender Allfinanzstrategien zu befriedigen.
• Konsequenz dieser Entwicklungen:
zahlreiche Unternehmenskooperationen bis hin zur Konzernbilg, zunehmende Kapitalmarktverflechtungen.

So wurde für die deutschen Finanzmärkte eine Allfinanzaufsicht installiert, die für Aufgaben im Bereich der Solvenzaufsicht und des Kundenschutzes sektorübergreifend zuständig ist. Und zwar als zentrale Anlaufstelle für alle Marktteilnehmer von Banken und Versicherungen über Verbände und Verbraucherschutzorganisationen bis hin zum Kunden. Auf Grund umfassender Kompetenzen und einer vollständigen Marktübersicht ist die BaFin in der Lage, effiziente Entscheidungen im Interesse der Stabilität des Finanzplatzes Deutschland zu treffen - einem der weltweit bedeutendsten Finanz- und Kapitalmärkte. Auch bei Verhandlungen in EU- und internationalen Gremien lassen sich so spezielle deutsche Interessen besser durchsetzen.

Wie ist die BaFin organisiert?

Kernstück der Bundesanstalt sind in Anlehnung an frühere Strukturen drei Säulen:

• „Bankenaufsicht" „Wertpapieraufsicht/ AssetManagement" „Versicherungsaufsicht"
Über Jahrzehnte gewachsenenbachenspezifischen Besonderheiten soll dadurch Rechnung getragen werden. Sektorübergreifende Tätigkeiten werden von Querschnittsabteilungen wahrgenommen. Dazu gehört auch die Verfolgung gesetzwidrigen Handelns im Finanzbereich - seit den Terroranschlägen in New York besonders die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Weitere Organe der BaFin:

* der Verwaltungsrat, der die Leitung der Anstalt überwacht, berät und das Budget verabschiedet (das über ein Umlageverfahren vollständig von den beaufsichtigten Unternehmen finanziert wird),
* der Fachbeirat aus Vertretern von Finanzunternehmen, Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft, um eine umfassende Beteiligung aller Interessengruppen sicherzustellen.

Was speziell leistet die Versicherungsaufsicht?

Im Vordergrund der Versicherungsaufsicht steht der Verbraucherschutz. Kunden erwarten, dass ein Versicherungsunternehmen jederzeit und über einen langen Zeitraum vertraglich vereinbarte Leistungen erbrige knn. Um dies sicherzustellen, wird die Aufsicht über Versicherer sowohl bei Zulassung (Erlaubniserteilung) als auch danach durch ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes ausgeübt. Über ein Meldewesen - regelmäßig vom Unternehmen zu liefernde „Nachweisungen"- überprüft die BaFin insbesondere folgende Sachverhalte:
Werden für die erwarteten Leistungen angemessene Prämien erhoben und ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen gebildet?
Ist die Kapitalanlage gesetzeskonform und risikogerecht? Verfügt das Unternehmen über genügend freie Mittel, um unerwartete Verluste decken zu können?
Ist also die Eigenmittelausstattung (Solvabilität) des Unternehmens ausreichend?

* Sind Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen angemessen?
Besteht eine adäquate Rückversicherung?
Sind die Verwaltungsaufwendungen angemessen?

Kompetenzen der BaFin

Sind die Informationen eines Versicherers zu einem oder mehreren dieser Punkte nicht zufrieden stellend, verfügt die BaFin übe ei wet reichendes Instrumentarium. So kann sie Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um „Missstände", welche die Belange der Versicherten gefährden, zu vermeiden oder zu beseitigen und - wenn andere Maßnahmen nicht greifen - die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen.
Ein derartiger „Ernstfall" ereignete sich im vergangenen Jahr. Erstmals seit 50 Jahren war eine Lebensversicherung bilanztechnisch überschuldet, weil sie sich an der Börse verspekuliert hatte. Der „Konkurs" der Mannheimer Lebensversicherung AG bestimmte monatelang die Schlagzeilen. Ihre Vertragsbestände wurden schließlich auf die Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG übertragen. Diese war von der Versicherungswirtschaft gegründet worden, um Bestände von
in Finanznot geratenen LV-Unternehmen weiterzuführen und damit das Vertrauen der Kunden in das Produkt Lebensversicherung zu erhalten. Für die Krankenversicherung wurde eine gleichartige Auffanggesellschaft, die Medicator AG, gegrüdet.
Dise freiwilligen, privaten Maßnahmen der Versicherer reichen der Bundesregierung jedoch nicht. So sollen nach einem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf Lebensversicherer und private Krankenversicherer ab 2005 einen Einlagen-Sicherungsfonds aufbauen. Für die bereits bestehenden Gesellschaften Protektor Lebensversicherung AG und Medicator AG wird damit ein gesetzlicher Auftrag geschaffen, denn auf sie sollen nach den Planungen beim Zusammenbruch eines Versicherers die Verträge zur Sanierung übertragen werden - dann allerdings auf Anordnung der BaFin.

Frühwarnsysteme

Um Fehlentwicklungen in Zukunft schneller zu erkennen, lässt sich die BaFin laufend über aktuelle Zeitwerte der Kapitalanlagen unterrichten. In so genannten Stress-Tests werden vorgegebene Szenario-Rechnungen durchgeführt, die die Risikotragfähigkeit der Unternehmen überprüfen, sofern sich die Finanz- und Kapitalmärkte in einem vorgegebenen Rahmen verschlechtern. Die Ergebnisse dieser Tests dienen der Bain al
Dise freiwilligen, privaten Maßnahmen der Versicherer reichen der Bundesregierung jedoch nicht. So sollen nach einem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf Lebensversicherer und private Krankenversicherer ab 2005 einen Einlagen-Sicherungsfonds aufbauen. Für die bereits bestehenden Gesellschaften Protektor Lebensversicherung AG und Medicator AG wird damit ein gesetzlicher Auftrag geschaffen, denn auf sie sollen nach den Planungen beim Zusammenbruch eines Versicherers die Verträge zur Sanierung übertragen werden - dann allerdings auf Anordnung der BaFin.

Frühwarnsysteme

Um Fehlentwicklungen in Zukunft schneller zu erkennen, lässt sich die BaFin laufend über aktuelle Zeitwerte der Kapitalanlagen unterrichten. In so genannten Stress-Tests werden vorgegebene Szenario-Rechnungen durchgeführt, die die Risikotragfähigkeit der Unternehmen überprüfen, sofern sich die Finanz- und Kapitalmärkte in einem vorgegebenen Rahmen verschlechtern. Die Ergebnisse dieser Tests dienen der Bain al
Dise freiwilligen, privaten Maßnahmen der Versicherer reichen der Bundesregierung jedoch nicht. So sollen nach einem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf Lebensversicherer und private Krankenversicherer ab 2005 einen Einlagen-Sicherungsfonds aufbauen. Für die bereits bestehenden Gesellschaften Protektor Lebensversicherung AG und Medicator AG wird damit ein gesetzlicher Auftrag geschaffen, denn auf sie sollen nach den Planungen beim Zusammenbruch eines Versicherers die Verträge zur Sanierung übertragen werden - dann allerdings auf Anordnung der BaFin.

Frühwarnsysteme

Um Fehlentwicklungen in Zukunft schneller zu erkennen, lässt sich die BaFin laufend über aktuelle Zeitwerte der Kapitalanlagen unterrichten. In so genannten Stress-Tests werden vorgegebene Szenario-Rechnungen durchgeführt, die die Risikotragfähigkeit der Unternehmen überprüfen, sofern sich die Finanz- und Kapitalmärkte in einem vorgegebenen Rahmen verschlechtern. Die Ergebnisse dieser Tests dienen der Bain al Früwarnsystem.
In den nächsten fünf Jahren ist auch mit neuen, strengeren Solvabilitätsvorschriften zu rechnen. Verschiedene Modelle zur Berechnung von Solvabilitätsanforderungen werden derzeit unter dem
Stichwort Solvency 11 diskutiert. Tendenz: verschärfte Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, da durch sie die Solvenz und somit die Stabilität einer Versicherung gewährleistet werden soll. Kapitalanlagenergebnis und Eigenkapitalausstattung werden in Zukunft also mehr noch als bisher bedeutende Maßstäbe für Leistungsfähigkeit und Sicherheit eines Versicherungsunternehmens werden.

Welche Bedeutung hat die BaFin fürdie Verbraucher?

Eine der wichtigsten Aufgaben der BaFin ist der Verbraucher- und Anlegerschutz, dazu ist sie mit sehr umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Doch auch wenn demnächst noch weitergehende, gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen für den Fall der Insolvenz eines Versicherers gelten werden, bei Überführung auf einen anderen Versicherersind Nchteie nicht ganz auszuschließen. Denn -falls erforderlich! - können Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen geändert, Tarifleistungen herabgesetzt werden.

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de