Wer mit offenen Schuhen Auto fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz
Wer sich mit Badelatschen hinters Steuer seines Autos setzt, riskiert im Falle eines Unfalls seinen Ver¬sicherungsschutz. So gälten modische „Flipflops" oder auch herkömmliche Schlap¬pen oder Pantoffeln nicht als geeignetes Schuhwerk, das Au¬tofahrer laut der Straßenver¬kehrsordnung (StVO) wäh¬rend der Fahrt tragen müssen. Darauf weist jetzt der ADAC hin. Da Badelatschen keinen vernünftigen Halt böten, könn¬ten Autofahrer etwa bei einer plötzlichen Vollbremsung von den Pedalen abrutschen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, können laut dem Auto¬mobilclub die Folgen für den Autofahrer gravierend sein:
Selbst wenn dieser an dem Un¬fall gar keine Schuld hat, weil ihm beispielsweise die Vor¬fahrt genommen wurde, könne er eine Teilschuld zugespro¬chen bekommen. In einem sol¬chen Fall müsse die Haftpflicht des eigentlich schuldlosen Au¬tofahrers für den Fremdscha¬den mit einspringen. Die Voll¬kaskoversicherung könne so¬ar die Übernahme des Scha¬dens am eigenen Auto verwei¬gern. Denn mit festem Schuh¬werk wäre der Unfall mögli¬cherweise vermeidbar gewe¬sen.
Gleiches gilt dem ADAC zu¬folge für Fälle, in denen Auto¬fahrer barfuss, mit Sandalen, die an der Ferse offen sind, Clogs oder High-Heels hinter dem Steuer sitzen. Die „kör¬perliche Leistungsfähigkeit" des Fahrers, wie sie Para¬graph 23, StVO, verlangt, sei damit nicht gewährleistet. Bei einer allgemeinen Verkehrs¬kontrolle könne es daher pas¬sieren, dass Polizisten den Au¬tofahrer verwarnen. Ein Bu߬geld sei zwar theoretisch eben¬falls möglich, in der Praxis aber noch nicht verhängt worden.
Wer nicht auf luftiges Schuh¬werk verzichten möchte, dem rät der ADAC, sich ein Paar fester Schnürschuhe ins Auto zu stellen. Keines Falls sollte die Ausrede gelten, man habe doch nur eben zum Briefkasten fahren oder Brötchen beim Bä¬cker um die Ecke kaufen wol¬len.
(Quelle Mainzer Allgemeine Zeitung 31.10.2003)
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
jergenzwilling@auc-zwilling.de