01.07.2004
Was sich ab heute alles ändert - Führerschein, Altersteilzeit, Renten


Am 01. Juli treten zahlreiche Änderungen in Kraft, von denen unter anderem Bauherren betroffen sind sowie Arbeitnehmer, die neue Altersteilzeitverträge abschließen, und junge Menschen, die den Führerschein machen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

• Altersteilzeit:

Um den Einkommensverlust eines Arbeitnehmers in Altersteilzeit zu reduzieren, wird sein Bruttoverdienst grundsätzlich aufgestockt. Allerdings muss der Arbeitgeber bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen, die ab 1. Juli beginnen, den Zuschuss nicht mehr so hoch ansetzen, dass der Arbeitnehmer mindestens 70 Prozent des bisherigen Nettolohns erhält. Bei diesen Berechnungen werden zudem künftig keine Überstunden oder Extrazahlungen mehr angerechnet. Dafür muss der Arbeitgeber aber die Altersteilzeitkonten für den Fall versichern, dass sein Betrieb in Insolvenz geht.


• Renten:

Die sonst zur Jahresmitte übliche Anhebung der Renten entfällt. Die 19 Millionen Ruheständler müssen - als Beitrag zur Entlastung der Rentenkassen -eine Nullrunde hinnehmen.


• Bau:

Das Bauen soll einfacher werden. Durch die Neuregelung des Baugesetzbuches werden Mehrfachprüfungen im Genehmigungsverfahren verhindert, speziell der Bau von Biomasseanlagen soll erleichtert werden. Beim Bau von Windkraftanlagen dürfen die Kommunen hingegen stärker als bisher auf die Bremse treten. Zudem wird bei Bauvorhaben nun grundsätzlich eine Umweltprüfung verlangt.


• Führerschein:

Für die theoretische Führerscheinprüfung muss mehr gebüffelt werden als bisher. In den Katalog wurden 220 neue oder überarbeitete Fragen aufgenommen. Unter anderem müssen die Prüflinge künftig auch über Kfz-Technik, Beladung und Frachtpapiere Bescheid wissen. Die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung steigen, und wer einen Lkw-Führerschein erwerben will, muss bei seiner Fahrprüfung statt 45 künftig bis zu 75 Minuten fehlerfrei fahren.


• Justiz:

Die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren steigen. Gleichzeitig werden aber außergerichtliche Einigungen preiswerter als bisher. Die Kosten für einvernehmliche Scheidungen sinken ebenso wie für eine anwaltliche Vertretung in Bagatellfällen. Durch die neue Gebührenordnung steigen zudem die Vergütungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Schöffen, die bei Prozessen zum Einsatz kommen.


• Behinderte:

Statt Sachleistungen erhalten behinderte und pflegebedürftige Menschen von ihren Rehabilitationsträgern künftig Geldbeträge oder Gutscheine. Auf diesem Weg sollen sie selbst entscheiden können, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen.


• Telekommunikation:

Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werden im Wettbewerb weiter gestärkt. Wenn die Telekom neue Produkte auf den Markt bringt, muss sie die Vorleistungen dazu zeitgleich ihren Konkurrenten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird für neue Unternehmen der Marktzugang erleichtert. Bei der Überwachung des Wettbewerbs hat die zuständige Regulierungsbehörde künftig mehr Möglichkeiten, die Chancengleichheit am Markt durchzusetzen.


• Gesundheit:

Nach der neuen Heilmittel-Richtlinie können bei Schwerkranken zum Beispiel bei Patienten, die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt sind - ohne bürokratischen Aufwand längerfristige Therapien verschrieben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass das langwierige Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse zu einer Unterbrechung der Behandlung führt.
(Quelle Mainzer Allgemeine Zeitung 01.07.2004)

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de