28.06.2004
E-Roller: Kleine Kraftfahrzeuge

Elektro-Scooter, eine moderne Mischung aus Fahrrad, Tretroller und Elektrofahrzeug, gelten als Kraftfahrtzeuge. Sofern sie schneller als 6 km/h fahren und man sie auf öffentlichen Straßen nutzen möchten, benötigten sie eine Betriebserlaubnis und ein Mofa-Kennzeichen, das automatisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung einschließt.
Einzige Ausnahme: so genannte "Pedelecs" (Pedal Electric Cycle), Fahrräder mit einem Elektro-Motor, der nur während des Tretens unterstützend aktiv ist. Bei diesen Fahrrädern befindet sich in der Vorderrad- oder Hinterradnabe bzw. dem Tretlager ein Elektromotor, der durch eine Batterie mit Energie versorgt wird. Diese Trethilfe kann nicht allein über einen Handregler am Lenker aktiviert werden, sondern ist über einen Kraft- bzw. Bewegungssensor an die Beinarbeit des Radfahrers gekoppelt. Für diese Pedelecs ist keine EG-Typengenehmigung oder Betriebserlaubnis erforderlich. Sie weiterhin als Fahrräder, sofern eine maximale Nenndauerleistung von 250 W und eine Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung von 25 km/h nicht überschritten wird. Wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, sind weder Zulassung, Versicherung noch ein Führerschein oder Helm erforderlich.
Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf alle Fahrzeuge mit einem von der Tretleistung unabhängigen Elektro- oder Benzinmotor.
Betriebserlaubnis
E-Roller sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern sie schneller als 6 km/h fahren können, brauchen sie in Deutschland eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung*, wenn man sie auf öffentlichen Straßen benutzen möchte.
Wie Mofas müssen die E-Roller nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt beim Versicherer. Minderjährige müssen hierzu die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Hat der Elektro-Scooter keine Betriebserlaubnis, darf er nur auf privatem Gelände benutzt werden. Wer trotzdem im Straßenverkehr unterwegs ist, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro rechnen. Außerdem werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Da es ohne Betriebserlaubnis in der Regel auch keinen Versicherungsschutz gibt, können die Konsequenzen noch härter sein.
Die Betriebserlaubnis ist immer mitzuführen.
Versicherung
Genau wie für Mofas oder für Fahrräder mit Hilfsmotor schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch für E-Roller nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Dazu gibt es - wie beim Mofa - ein Versicherungskennzeichen beim Kraftfahrzeugversicherer, der in diesem Falle auch die Aufgabe der Zulassungsstelle wahrnimmt. Je nach Anbieter kostet das Kennzeichen rund 60 Euro im Jahr.
Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt beim Versicherer. Minderjährige müssen hierzu die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Wer ohne Versicherungskennzeichen herumfährt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Bei Unfällen kann das zu einem Regress führen. Wer von einem e-Roller geschädigt wird, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens den dazugehörigen Versicherer beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren.
Führerschein
Um einen Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde fahren zu dürfen, muss der Fahrer 15 Jahre alt sein und benötigt eine so genannte Prüfbescheinigung, die Fahrerlaubnis für Mofas. Jede beliebige höhere Fahrerlaubnisklasse kann dies in diesem Fall ersetzen, also etwa ein Führerschein der Klasse L, M, A1, A oder B (die früheren Klassen 5, 4, 1b, 1 oder 3). Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, kann ohne Führerschein E-Roller fahren.
Fährt der E-Roller schneller als 25 km/h, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein der Klasse M (für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h).
Die Prüfbescheinigung bzw. Fahrerlaubnis ist immer mitzuführen.
Helm
Ein Helm ist Pflicht, wenn die Fahrzeuge schneller als 20 km/h fahren können. Der GDV rät den Fahrern zur eigenen Sicherheit jedoch immer dazu, einen Helm zu tragen.
Alles auf einen Blick
E-Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit... ... bis max.6 km/h ... von 7 km/h bis max. 25 km/h ... von 26 km/h bis max. 45 km/h
Betriebserlaubnis erforderlich nein ja ja
Versicherungspflicht nein ja ja
Helmpflicht nein ja, für Roller, die 20 km/h oder mehr fahren können ja
Führerschein erforderlich nein Mofa-Prüfbescheinigung Führerschein Klasse M
Erlaubte Nutzung auf öffentlichen Straßen ja ja, sofern die o.g. Vorschriften eingehalten werden ja, sofern die o.g. Vorschriften eingehalten werden

(Quelle GDV 2004)

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de