Im Todesfall können manche Policen weitergeführt werden. Hinterbliebene sollten möglichst schnell die Versicherungen der verstorbenen Person über den Todesfall informieren. Darauf machen die ARAG Versicherungen aufmerksam. Die Empfehlung gilt für alle Versicherungsarten, auch wenn diese nach dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch enden. Letzteres ist zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung der Fall. Umfasst die Police jedoch mehrere Personen, können diese den Vertrag fortsetzen, •wenn sie einen neuen Versicherungsnehmer nennen. Eine Kapitalbildende Lebensversicherung endet nur dann automatisch, wenn die versicherte Person selbst stirbt. Die Versicherungssumme wird dann an die angegebene bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Hat aber zum Bespiel ein Mann die Versicherung auf seinen Namen für seine Ehefrau
abgeschlossen, geht der Vertrag auf diese über, sobald ihr Gatte und Versicherungsnehmer stirbt. Allerdings hat die Frau die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen.
Einfacher sieht es mit der Hausratsversicherung aus: Diese erlischt zwei Monate nach Tod des Versicherungsnehmers. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Erbe die Wohnung übernimmt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt auch die private Haftpflichtversicherung. Allerdings kann der überlebende Gatte die Police übernehmen. In jedem Fall raten die Experten , die Versicherungsbedingungen aufmerksam zu studieren.
(Quelle Mainzer Allgemeine Zeitung 08.06.2004)
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de