01.06.2004
Handy bleibt tabu

Autofahrer sind bei einer Polizeikontrolle nicht verpflichtet, den Beamten ihr Mobiltelefon auszuhändigen, wenn diese feststellen möchten, ob der Betreffende gerade telefoniert hat. Darauf weist jetzt der ADAC hin. Demnach muss man Beamten in Uniform auf Verlangen den Führerschein und den Fahrzeugschein aushändigen, nicht aber das Telefon. Zudem ist die Polizeistreife berechtigt, sich die Funktionsfähigkeit von Scheinwerfern, Blinkern und Hupe vorführen zu lassen. Auch Warndreieck und Verbandkasten sind zu zeigen.
(Hann. Allgemeine vom 07.06.2003)


Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
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