Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss, dass bei Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, die Erträge zur Hälfte besteuert werden. Bedingung ist, dass die Auszahlung ab einem Alter von 60 Jahren erfolgt und bei mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurde. Altverträge und Verträge die bis Ende 2004 abgeschlossen werden, sind von der geplanten Neuregelung nicht betroffen. Sie bleiben steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt.
Privat Rentenpolicen, die der gesetzlichen Rente ähneln, also nicht vererbbar und beleihbar sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für diese Policen gibt es nach den derzeitigen Plänen der Regierung, die auch im Vermittlungsaussschuss Zustimmung fanden, künftig eine Privilegierung: Der Steuersatz für ausbezahlte Renten wird herabgesetzt: Ein 65-Jähriger zahlt darauf künftig 18 % statt 27 %.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss, muss das Alterseinkünftegesetz heute im Bundestag noch die Mehrheit finden und am 11. Juni im Bundesrat. Offiziell wird zwar die Zustimmung erwartet, aber die Entscheidungen stehen noch aus und sollten abgewartet werden.
Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein fairer Kompromiss im Wettbewerb der unterschiedlichen Vorsorgeprodukte. Die Attraktivität der Lebensversicherung wird zwar etwas beeinträchtigt, bleibt aber nach wie vor erhalten. Als unabhängiger Makler weisen wir daraufhin, dass jetzt nicht überhitzt und voreilig Abschlüsse getätigt werden. Vorab ist Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und dann bis zum 31.12.2004. Gut überlegt muss die Anlageentscheidung sein, denn es nützt nichts, wenn ein abgeschlossener Vertrag der über Jahrzehnte läuft, nicht mehr bedient werden kann und dann vielleicht sogar storniert. Der Verlust ist größer, als die heute erwartete Steuerersparnis.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
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