24.05.2004
Steuerfreie Kapitalauszahlung bei Direktversicherung

Die gesetzliche Altersrente stellt mittlerweile nur noch eine Basisversorgung dar. Eine zusätzliche Vorsorge ist daher unumgänglich geworden. Die betriebliche Altersversorgung bietet mit fünf verschiedenen Durchführungswegen und unterschiedlichen Besteuerungssystemen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Altersversorgung nach individuellen Wünschen zu gestalten. Die pauschalbesteuerte Direktversicherung gern. § 40b EStG ist dabei der einzige Durchführungsweg, über welchen unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn möglich ist.

Diese lukrative Altersversorgung steht nun in Frage! Im Abschlussbericht der „Rürup-Kommission" wird vorgeschlagen, die Pauschalbesteuerung für Neuverträge ab 2005 aufzuheben und die Direktversicherung in das System der nachgelagerten Besteuerung zu überführen. Damit werden künftig steuerbegünstigte Beiträge von 1.752 EUR p.a. weg fallen. Darüber hinaus sollen Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen nicht mehr steuerfrei sein

Bei Abschluss bis zum 31.12.2004 besteht die Möglichkeit, die derzeitigen Steuerregelungen und Konditionen für Neuverträge dauerhaft zu nutzen. Mit einem zeitnahen Abschluss einer pauschalbesteuerten Direktversicherung kann man sich diese steuerfreien Kapitalleistungen noch sichern und gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen!

Hier eine Beispielrechnung:

Ein Arbeitnehmer zahlt jährlich aus seinem Urlaubsgeld den Höchstbeitrag von 1.752 Euro ein. Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse beträgt der tatsächliche Nettoaufwand lediglich 1.186,98 Euro.

• Barauszahlung Direktversicherung•Urlaubsgeld 1.752,00 EUR 1.752,00 EUREinkommensteuer inkl. 601,81 EUR * 394,20 EURSolidaritätszuschlag undKirchensteuer•Sozialversicherungsbeiträge 20,4% 357,41 EUR 0,00 EUR *'Abzüge 959,22 EUR 394,20 EURJährliche Ersparnis 565,02 EUR••
* angenommener Einkommensteuersatz 30% bei einem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ** Ersparnis bis einschließlich 2008




Zusammenfassend alle Highlights der Direktversicherung auf einen Blick

1. Für den Arbeitnehmer

- Altersrente oder steuerfreie Kapitalauszahlung
- Geringe Pauschalsteuer
- Sozialversicherungsersparnis bis einschließlich 2008 bei Umwandlung aus Sonderzahlung
- Flexible Auflösung ab 60. Lebensjahr
- Absicherung von Familie und Berufsunfähigkeit möglich
- Breite Produktpalette
- Vererbbarkeit
- Steuerersparnisse bei Ausscheiden (Abfindung) durch Vervielfältigungsregel


2. Für den Arbeitgeber


- Arbeitnehmeranspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Keine Bilanzberührung
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Keine Kosten für Insolvenzsicherung
- Einfaches Handling bei Ausscheiden
- Senkung der Lohnnebenkosten möglich


Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de