19.05.2003
Betriebliche Altersvorsorge attraktiv

Da bis zum Jahr 2008 bei Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge, die über Entgeltumwandlung oder Pauschalversteuerung gezahlt werden, keine Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist dese Form der Vorsorge der Altersvorsorge für die meisten Beschäftigten attraktiver als die private vom Staat geförderte Riester-Rente, heißt es in einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Köln. Dies gelte insbesondere für besser verdienende Arbeitnehmer. „Daher ist es in vielen Fällen völlig vernünftig, zunächst diese Möglichkeiten auszunutzen", meint das DIA, weist aber darauf hin, dass die private Altersvorsorge natürlich noch von einer Reihe weiterer Faktoren abhängig ist, so etwa vom Familienstand, der Zahl der Kinder oder der Höhe des Einkommens.

Drei der aktuell fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge bieten eine Befreiung von Sozialbeiträgen: Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Wer bei diesen Varianten von seinem Bruttogehalt maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 5 100 Euro pro Monat) in eine Betriebsrente umwandelt, muss laut DIA für diese Beiträge keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, die darüber hinaus steuerlich begünstigt ist. Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherungsgesellschaft. Neben der Beitragsrückzahlung wird eine Mindestverzinsung garantiert. Zahlungen in die Pensionskasse sind steuerfrei, und zwar bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Pensionsfonds gewährt lebenslange Leistungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Auch hier fließen Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.

Die weiteren Möglichkeiten der Betriebsrente, Direktzusage und Unterstützungskasse, bieten keine Befreiung von Sozialbeiträgen. Bei der Direktzusage garantiert der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen festen Betrag als Rente und bildet entsprechende Rückstellungen. Die Unterstützungskasse sammelt Beiträge vom Arbeitgeber ein und zahlt beim Eintritt des Versorgungsfalles dem Arbeitnehmer die zugesagte Leistung aus. Für diese beiden Varianten gibt es auch keine Riester-Förderung.

Wie es ab 2008 mit der betrieblichen Altersvorsorge weitergeht, ist nach Angaben des DIA noch offen. Seit Januar 2002 sind alle Unternehmen mit mindestens einem rentenversicherungspflichtigen Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters diese Vorsorge anzubieten.



Jürgen Zwilling

Versicherungsmakler

-juergenzwilling@auc-zwilling.de