10.05.2004
Schliessen Sie ihr Auto immer ab

Mal eben zum Bäcker - oder gar auf eine Party. Autofahrer sind gut beraten, ihr Fahrzeug abzuschließen, wenn sie es nicht nutzen. Wer den Pkw parkt und den Zündschlüssel stecken lässt, bekömmt nach einem Diebstahl von der Kaskoversicherung in der Regel keinen Cent. Das gilt auch, wenn ein Hund Wache schiebt, wie Rechtsanwalt Thomas Hartard in folgendem erläutert.

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de

Ein Mann hatte Bekannte auf dem Land besucht, um gemeinsam mit ihnen auf ein Fest zu gehen. Sein Auto parkte er auf deren Hof. Dort blieb es in der Nacht mehrere Stunden lang unverschlossen stehen. Den Zündschlüssel ließ der Autofahrer arglos im Schloss stecken - das Hofgrundstück, etwa 40 Meter von der nächsten Hauptstraße entfernt, wurde von einem Hund bewacht.
In der Nacht entwendeten Unbekannte das Gefährt und kollidierten mit einem Kantstein. Dabei entstand ein Schaden von 2.000 Euro - den die Versicherung nicht beglich. Der Besitzer, argumentierte sie, habe grob fahrlässig gehandelt. Der Fall ging vor Gericht, und die Assekuranz bekam Recht.
Das Verhalten sei als grob fahrlässig zu werten, urteilten die Richter. Der Diebstahl eines unverschlossenen Autos mit steckendem Zündschlüssel sei in Windeseile möglich. Daran ändere auch die Existenz eines Wachhunds nicht. Das Tier könne sich vom Auto entfernen oder einschlafen, (Landgericht Itzehoe AZ 1 S 157/03)

Rechtsanwalt
ThomasHartard
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