07.04.2003
Private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung ist wichtig

Es passieren immer mehr Unfälle auch im Bereich der Arbeit, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nur schwach oder nicht gedeckt sind. Eine Private Unfallversicherung ist eine wichtige Ergänzung, die oft kostengünstig zu erhalten ist. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Bedarf einmal genau zu prüfen, denn wie das von Rechtsanwalt Hartard folgende Beispiel zeigt, sind die Risikolücken die nicht versichert sind groß.


Jürgen Zwilling
juergenzwilling@auc-zwilling.de


Trinkunfälle sind bei der Arbeit nicht versichert, so das Bundessozialgericht (Az:B 2 U 6/02 R).Ein Auszubildender eines Sägewerks verklagte die gesetzliche Unfallversicherung, weil er sich während der Arbeitszeit beim Öffnen einer Limonadenflasche mit dem Kronkorken am Auge verletzte. Der Mitarbeiter wollte Schadensersatz, weil es sich seiner Meinung nach um einen Arbeitsunfall handelt. Ursache für seinen Durst war das große Staubaufkommen im Sägewerk. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass das Trinken eine „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ sei, bei der der Arbeitnehmer eigenverantwortlich handelt. Dies betrifft auch Arbeitsplätze, an denen ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf besteht.


Rechtsanwalt
Thomas Hartard
e.Mail: KanzleiHartard@aol.com
Tel: 06131-220399 oder Fax: 06131/220445