03.05.2004
Das Alterseinkünftegesetz ist vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat mit seiner rot-grünen Mehrheit das Alterseinkünftegesetz am Donnerstag verabschiedet. Vermutlich geht dieses Gesetz jedoch noch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, da von einigen Ländern Änderungen gefordert werden und die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Was ändert sich nach dem vorliegenden Gesetz?

Für aktiv Beschäftigte?

Arbeitnehmer:
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums summiert sich die Steuerentlastung bis 2025 auf 20 Mrd. Euro.

Rentenbeiträge:
Der Arbeitnehmeranteil wird 2005 zu 60 % steuerfrei gestellt. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Punkte, so dass 2025 volle Steuerfreiheit der Rentenbeiträge erreicht wird.

Lebensversicherung:
Weitere Vorsorgeaufwendungen - etwa für eine Lebensversicherung - sind 2005 steuerfrei, soweit sie zusammen mit den Rentenbeiträgen 12 000 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze steigt bis 2025 auf 20 000 Euro. Außerdem bleibt der bisherige Sonderausgabenabzug bis 2010 möglich. Er wird erst ab 2011 stufenweise abgebaut.

Betriebsrenten:
Derzeit können bis zu 2472 Euro pro Jahr steuerfrei per Gehaltsumwandlung in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Beiträge vom Arbeitgeber für Direktversicherungen und Pensionskassen werden bis zu 1752 Euro im Jahr pauschal mit 20 % besteuert. Dies fällt künftig - außer für umlagefinanzierte Betriebsrenten - weg. Zum Ausgleich können ab 2005 1 800 Euro mehr, also insgesamt 4 270 Euro steuerfrei eingezahlt werden. Auch Abfindungen und Arbeitszeitguthaben können steuerfrei für eine Betriebsrente eingesetzt werden. Außerdem können Arbeitnehmer ihre Betriebsrentenansprüche leichter als bisher beim Arbeitsplatzwechsel mitnehmen.

Riester-Rente:
Die Antragstellung wird vereinfacht. Ab 2006 werden nur noch Vorsorgeprodukte staatlich gefördert, die für Frauen und Männer gleiche Beiträge und gleiche Leistungen vorsehen (Unisex-Tarife). Für bestehende Verträge ändert sich nichts.


Für Rentner?

Gesetzliche Rente:
Bis 2040 wird schrittweise die „nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. 2005 müssen zunächst 50 % der Rente versteuert werden. Damit bleiben Renten bis 19 000/38 000 Euro (Ledige/Verheiratete) steuerfrei. Ab 2006 erhöht sich dann der zu versteuernde Rentenanteil für jeden neu in Rente gehenden Jahrgang bis 2040 auf 100 %. Wer z.B 2006 in Rente geht, muss bis zum Lebensende 52 % versteuern.

Betriebsrenten:
Renten aus Pensionszusagen und Unterstützungskassen werden schon heute nachgelagert mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. In Zukunft gilt dies auch für Direktversicherungen.

Lebensversicherungen:
Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung fällt ab 2005 weg. Eine Steuerbegünstigung gibt es noch, wenn eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Hier wird der Auszahlungsbetrag gefünftelt, so dass sich die Steuerprogression verringert.

Pensionen:
Bei Beamten werden der Versorgungsfreibetrag für Pensionen und der Altersentlastungsbetrag für übrige Einkünfte schrittweise für jeden ab 2006 neu in Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen.
(Quelle Handelsblatt 30.04.2004)


Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
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