26.04.2004
Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz beschlossen – Schützen Sie sich rechtze

Rentenreform 2004 - Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz
Der Bundestag hat am 11.03.2004 das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz beschlossen.
Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 trotz weiter steigender Lebenserwartung auf 22% zu begrenzen. Um dies zu erreichen, sind weitere Einschnitte für alle zukünftigen Rentner unvermeidbar.
Es ist davon auszugehen, dass die Renten im Jahr 2030 um fast 20% niedriger ausfallen werden als heute angenommen. Auf diese verringerte Rente sind dann u.U. auch noch Steuern zu zahlen.


Wie wird diese Rentensenkung technisch umgesetzt?

In die Rentenanpassungsformel wird künftig ein ergänzender Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Damit wird jetzt zusätzlich noch die Entwicklung des Verhältnisses der Zahl der Rentner zur Anzahl der Erwerbstätigen in der Anpassungshöhe der Rente berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt: Sinkt die Zahl der Erwerbstätigen oder steigt die Zahl der Rentner, dann fällt die jährliche Rentenanpassung niedrig oder ganz aus, steigt die Zahl der Erwerbstätigen und sinkt die Zahl der Rentner (ein eher unwahrscheinliches Szenario), dann gibt es eine höhere Rentenanpassung.

Für die Rentenanpassung ist die Entwicklung des Durchschnittseinkommens die bestimmende Größe. Bisher wurde hier als Maßgröße das tatsächlich erreichte Bruttoeinkommen der Versicherten genommen, künftig wird auf die Entwicklung der Einkommen, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze, abgehoben. Im Ergebnis sinkt der Anpassungssatz für die Rentensteigerung.
Bisher werden bis zu 3 Jahre Schul- oder Hochschulzeiten nach dem 17 Lebensjahr rentensteigernd angerechnet. Nach einer Übergangsphase bis 2009 erhöhen diese Zeiten die Rente von Neurentnern nicht mehr, wer also nach dem 17. Lebensjahr noch eine allgemeinbildende Schule besucht hat oder studiert hat, muss auf bis zu 58 Euro (Stand 2004) monatliche Rente verzichten.
Zeiten einer beruflichen Schulausbildung (z.B. in Fachschulen) wirken weiter rentensteigernd.
Die mögliche Frühverrentung mit 60 Jahren nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wird in einem Übergangszeitraum bis 2008 vollständig abgeschafft. Wer vor dem 01.01.1952 geboren ist und in 2003 noch einen Vertrag über Altersteilzeit abgeschlossen hatte oder wer am 01.01.2004 arbeitslos war, kann allerdings noch mit 60 Jahren in Rente gehen (Vertrauensschutz).
Durch die vorgenannten Maßnahmen sinkt nach den Berechnungen der Regierung das Rentenniveau drastisch. Das so genannte Nettorentenniveau für besagten Eckrentner fällt bis 2030 von z.Zt. 68% auf nur noch 58,5%. d.h. man geht davon aus, dass dieser Eckrentner aus der Sozialversicherung dann noch 58,5% seines letzten Nettolohns bekommt, eine Einbuße von mehr als 40% gegenüber seinem Arbeitseinkommen.
Die zusätzlich geplante nachgelagerte Besteuerung der Renten sorgt allerdings dafür, dass die bisherige Maßgröße Nettorentenniveau in Zukunft nicht mehr brauchbar ist. Deswegen wurde als neue Maßgröße das „steuerbereinigte Nettorentenniveau" oder die sogenannte „Nettorente vor Steuern" eingeführt. Dabei wird die Rente des sog. Eckrentners nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Beziehung gesetzt zum Bruttoeinkommen der Aktiven nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Steuern werden also künftig nicht mehr berücksichtigt.
Nach den Vorausberechnungen der Regierung wird dieses neu definierte Rentenniveau bis 2030 von heute 52% auf nur noch 43% sinken.
In der SPD war der Gesetzentwurf nur mehrheitsfähig mit der Zusage, dass das neue Rentenniveau nicht unter 46% sinken dürfe, was rein rechnerisch mit den heutigen Vorgaben nicht erreichbar ist. Die Regierung ist nunmehr verpflichtet, ab 2008 alle 4 Jahre zu prüfen, ob das Niveau von 46% unterschritten wird, und ggf. Korrekturmaßnahmen (z.B. Erhöhung des Renteneintrittsalters) zu ergreifen.
Bereits zum 01.04.2004 sinken die Netto-Renten, weil die Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig übernehmen müssen, die Rentenanpassung 2004 fällt aus.
In den kommenden Jahren werden die Rentenanpassungen noch niedriger ausfallen als noch in der Riesterreform angenommen.
Die gesetzliche Rente wird also in der Zukunft noch stärker auf die Funktion einer Grundsicherung reduziert. Von Sicherung des Lebensstandards kann keine Rede mehr sein.
Das weiß auch Sozialministerin Ulla Schmidt. Auch sie forderte die Deutschen und insbesondere die junge Generation in der aktuellen Bundestagsdebatte auf, stärker privat fürs Alter vorzusorgen.



Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de