31.03.2003
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder unzureichend

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder unzureichend


Die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder zahlt nur für Unfälle, die auf dem direkten Hin- und Rückweg und im Kindergarten, Schule oder Uni selbst einge­treten sind. Sämtliche Freizeitaktivitäten oder Umwege auf dem Nachhauseweg sind nicht versichert.

Die Leistungshöhe fallen nur sehr gering aus, gerade dann, wenn die Unfallfolgen zu einer Beeinträchtigung des gesamten Lebens führt, wie die beigefügte Tabelle zeigt.

(Tabelle bitte anfordern)

Kann ein Kind aufgrund eines Unfalls ein Leben lang nicht für sein eigenes Einkommen sorgen, müssen die Eltern für seinen Unterhalt aufkommen. Mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich für wenig Geld umfassende Vorsor­ge treffen. Eine ausreichend hohe Kapitalzahlung und / oder eine monatliche Rente verhindern dann zumindest die finanzielle Katastrophe. Fragen Sie uns, als unabhängiger Makler beraten wir Sie gerne!



Jürgen Zwilling

-Versicherungsmakler-

juergenzwilling@auc-zwilling.de