29.03.2004
Mehr Sicherheit im Alter für Selbstständige: Zypries plant Pfändungsschutz für L


Wie das Handelsblatt am Freitag, den 26.03.2004 berichtet plant das Bundesministerium der Justiz eine bessere Absicherung der privaten Altersvorsorge für Selbstständige in der Insolvenz. In einem ersten Schritt wolle man einen Pfändungsschutz für Lebensversicherungen einführen, sagte Bundesjustizministerin Zypries am Donnerstag beim 1. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin. Im kommenden Jahr solle das Gesetz fertig sein, ein Entwurf werde zurzeit mit der Versicherungswirtschaft abgestimmt.
Gegenwärtig ist die private Altersvorsorge von Selbstständigen im Fall der Insolvenz nicht gegen den Zugriff der Gläubiger geschützt - anders als die Rechte von Angestellten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. „Es macht keinen Sinn, dass Unternehmen pleite gehen und die Altersvorsorge auch pleite geht", sagte Zypries.
Wie das Handelsblatt aus Versicherungskreisen erfuhr, plant Zypries dabei, Unternehmern im Fall der Insolvenz die Möglichkeit zu geben, ihre Lebensversicherung in einen pfändungsgesicherten Altersrentenvertrag umzuwandeln. So soll sichergestellt werden, dass wirklich nur die Altersvorsorge in den Genuss des Pfändungsschutzes kommt.
Dieses Vorgehen begrüßen wir, da hier eine Gerechtigkeitslücke, insbesondere im Mittelstand geschlossen wird, denn der Unternehmer stellte Arbeitsplätze zu Verfügung, war aber im Falle der Insolvenz selbst nicht abgesichert.
Richtig ist die Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dass es aber problematisch ist, dass dann die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ungeregelt bleibe. Dieser Punkt muss unbedingt im gleichen Sinne wie der Insolvenzschutz geklärt werden, denn sonst ist eine neue Gerechtigkeitslücke entstanden. Nicht teilen wir die Forderung des GDV, dass es wichtig sei, dass es auch weiterhin die Möglichkeit gebe, Lebensversicherungen als Sicherheiten für Investitionen einzusetzen. Diesen Ansatz sehen wir als falsch an, denn der Unternehmer soll gerade im Falle der Insolvenz geschützt werden, wenn er diese Sicherung zur Absicherung von Investitionen einsetzt, ist der Schutz ad absurdum geführt.




Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de