Unbelehrbare Falschparker riskieren Punkte in Flensburg und im Extremfall sogar ihren Führerschein. Darauf hat der ADAC jetzt hingewiesen. Kommunen dürften zwar keine Karteien über geringfügige Verkehrsdelikte anlegen. Allerdings müssten sie Unterlagen eine gewisse Zeit lang aufbewahren, um die Bezahlung von Verwarnungsgeldern überwachen zu können. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürften die Kommunen diese Unterlagen heranziehen, um in einem konkreten Fall zu prüfen, ob es sich noch um eine geringfügige Verfehlung handle. Bei Geldbußen ab 40 Euro gebe es einen Punkt in Flensburg. Bei 14 Punkten werde der Fahrer zur Nachschulung geladen, bei 18 Punkten sei der Führerschein für mindestens sechs Monate weg.
(Quelle: Hann. Allgemeine vom 26.04.2003)
Jürgen Zwilling
-Versicherungsmakler-
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