24.03.2003
Auto nach einer Feier und kurzem Schlaf stehen lassen

Das Restalkoholrisiko wird oft unterschätzt, denn viele Autofahrer fühlen sich nach ein paar Stunden Schlaf wieder nüchtern und fit. Wir empfehlen, Auto stehen lassen – wie der von Herrn Rechtsanwalt Hartard geschilderte Fall zeigt.

Jürgen Zwilling
juergenzwilling@auc-zwilling.de

Wer am Morgen nach einer Feier mit Restalkohol im Blut einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, verliert seien Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 19U 167/01) hat in diesem Falle ein grob fahrlässiges Verhalten des Autofahrers gesehen und die Versicherung müsse nicht leisten. Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer am Morgen nach einem Weinfest von der Strasse abgekommen. Es wurde bei ihm eine Alkoholwert von 0,65 Promille festgestellt. Das Gericht wertet den Unfall als alkoholbedingt, obwohl der Mann fünf Stunden geschlafen und gefrühstückt hatte, sowie sich fahrtüchtig fühlte. Das Gericht sah darin nicht nur einen schweren Verstoß gegen die Verkehrspflicht, sondern auch grobe Fahrlässigkeit, der Autofahrer hätte wissen müssen, dass fünf Stunden Schlaft nicht ausreichen, um wieder fahrtüchtig zu sein

Rechtsanwalt
Thomas Hartard
e.Mail: KanzleiHartard@aol.com
Tel: 06131-220399 oder Fax: 06131/220445