12.01.2004
Mit Sommer-Reifen im Winter ohne Schutz ?

Wer mit Sommer-Reifen durch die kalte Jahreszeit fährt, begibt sich auf dünnes Eis. Selbst mit Schneeketten kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 10.07.2003 (AZ 3 U 186/02).
Zwar schreibt die deutsche Straßen-Verkehrsordnung (StVO) Winter-Reifen nicht zwingend vor.
Dennoch riskieren manche ihren Versicherungs-Schutz, wenn sie die Pneus für die kalte Jahreszeit sparen. Im konkreten Fall kam ein Autofahrer im Schnee-Gebiet Arosa/Schweiz trotz Schnee-Ketten ins Rutschen und verbeulte seinen PKW.

Falsche Reifen grob fahrlässig

Der Kasko-Versicherer wollte nicht zahlen. Begründung: Der Fahrer habe mit dem Gebrauch von Sommerreifen grob fahrlässig gehandelt. Sein Widerspruch blieb ebenso erfolglos wie die Klage gegen seinen Versicherer.
Die Richter erkannten schon im Befahren eines Wintersport-Gebiets mit Sommer-Reifen eine grobe Fahrlässigkeit. Es sei allgemein bekannt, dass in bestimmten Höhenlagen Winter-Reifen erforderlich sind - so auch in besagter Bergregion.
Zudem habe der Fahrer die Schnee-Ketten nur auf die Reifen der Hinterachse aufgezogen und dabei Reifen verwendet, die gar nicht für Schneeketten zugelassen waren.

Wo Winterreifen Pflicht sind

In diesem Zusammenhang weist die ARAG Allgemeine, darauf hin, dass Winter-Reifen in einigen Ländern vorgeschrieben sind.
Dazu gehören:
• Schweden,
• Norwegen,
• Finnland und
• Slowenien.
Wer sich nicht dran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Wo Winterreifen mitunter vorgeschrieben sind

In anderen Ländern gilt zwar keine allgemeine Winterreifen-Pflicht, jedoch können sie auf bestimmten Strecken temporär vorgeschrieben sein.
Dazu zählen:
• Österreich,
• Italien und
• Frankreich.

Kein Verlust des Versicherungsschutzes
Übrigens: Die Versicherungs-Bedingungen hierzulande schreiben den Gebrauch von Winterreifen nicht zwingend vor. „Wir sind nicht päpstlicher als der Papst und -verlangen nicht mehr als die StVO vorschreibt', sagte Alois Schnitzer, Pressesprecher der HUK-Coburg, dem Versicherungs-Journal.
Dennoch empfiehlt er bei entsprechender Witterung im Zweifel immer Winterreifen. Das gelte ganz besonders für Fahrten in den Skiurlaub.
(Vers.Journal v. 18.11.2003)



Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de