11.12.2003
Extra-Newsletter - ABC der neuen Regeln: Arztbesuch bis Zuzahlung/ Was sich ab 1


Am 1. Januar tritt die heue Gesundheitsreform in Kraft. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen wichtige Änderungen an. Beim Arztbesuch müssen die meisten Versicherten künftig vor der Behandlung zehn Euro auf den Tisch legen. Diese Praxisgebühr ist immer dann fällig, wenn man im laufenden Quartal erstmals und ohne Überweisung eines anderen Mediziners zum Arzt, Zahnarzt oder zur Ambulanz ins Krankenhaus geht. Schon wer die Dienste des Arztes telefonisch in Anspruch nimmt oder sich ein Rezept ausstellen lässt, kommt um die Gebühr nicht herum. Wer den gleichen Arzt mehrmals im Quartal aufsucht, zahlt dagegen nur einmal.
Die Gebühr entfällt bei Notfällen, Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, Schutzimpfungen, Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sowie generell für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Bei einer Überweisung fallen die zehn Euro ebenfalls weg. Darauf bauen die neuen Hausarzt-Systeme auf: Der Versicherte verpflichtet sich, bei einer Erkrankung mindestens ein Jahr lang zuerst zum Hausarzt zu gehen. Der überweist ihn gegebenenfalls an Fachärzte - praxisgebührenfrei.-Dadurch spart der Versicherte, und gleichzeitig werden teure Doppeluntersuchungen vermieden. Weitere Transparenz verspricht die Patientenquittung: Jeder Versicherte hat künftig Anspruch darauf, von seinem Arzt kostenlos und verständlich aufgelistet zu bekommen, welche Leistungen dieser bei der Krankenkasse abrechnet. Medikamente kann man ab Januar nicht mehr nur in der Apotheke am Ort, sondern auch im Internet erwerben. Zugleich entfällt die Preisbindung für rezeptfreie Medikamente - jeder Apotheker entscheidet selbst, wie viel er für eine Arznei verlangt. Das soll den Wettbewerb zwischen den Apotheken ankurbeln und für günstigere Preise sorgen.
Daher gilt: Immer Preise vergleichen! Im Gegenzug übernimmt die GKV die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Kindern und Jugendlichen. Auch die Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente werden neu geregelt. Grundsätzlich tragen die Versicherten zehn Prozent der Kosten selbst - bei einem Mindestbetrag von fünf und einem Höchstbetrag von zehn Euro. Bei einem Medikamentenpreis bis fünf Euro zahlt der Versicherte aber nur den tatsächlichen Preis. Bis 50 Euro beträgt die Zuzahlung fünf Euro.
Bei einem Betrag von 50 bis 100 Euro zahlt der Patient zehn Prozent zu. Kostet die Arznei über 100 Euro sind immer zehn Euro fällig. Pro Kalenderjahr muss ein Versicherter aber höchstens zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen zuzahlen. Für chronisch Kranke gilt eine Obergrenze von einem Prozent.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 24 000 Euro brutto pro Jahr zahlt maximal 480 Euro zu, ein chronisch Kranker mit dem gleichen Einkommen höchstens 240 Euro pro Jahr. Familien und Alleinerziehende werden durch einen zusätzlichen Kinderfreibetrag in Höhe von 3 648 Euro je Kind entlastet. Wichtig: Die Versicherten müssen ihre Ausgaben selbst überwachen. Deshalb sollten sie ihre Zuzahlungsquittungen - auch die über gezahlte Praxisgebühren - gut aufheben. Wer die Obergrenze erreicht hat, reicht die Belege bei seiner Kasse ein. Die bescheinigt dann, dass für den Rest des Jahres nichts mehr zuzuzahlen ist. Teurer wird es in Zukunft für Versicherte mit Sehschwächen. Der Zuschuss bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) entfällt komplett. Nur noch Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und schwer Sehbeeinträchtigte können ihn in Anspruch nehmen.
Wichtiger werden vorbeugende Maßnahmen und aktive Gesundheitserhaltung. Wer sich fit hält, kann von seiner Kasse mit Bonusprogrammen belohnt werden. Zudem ist bei ambulanten Behandlungen im EU-Ausland kein Formularkrieg mehr nötig. Versicherte können im Urlaub direkt dort zum Arzt gehen, ohne wie bisher vorab eine Bescheinigung der Kasse zu benötigen. Vorschießen muss man die Behandlungskosten weiterhin; nach der Rückkehr wird mit der Kasse abgerechnet.
(Mainzer Allgemeine Zeitung 08.12.2003)


Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de