Das Kabinett in Berlin hat Gesetzes auf den Weg gebracht, um das Rentesystem zu stabilisieren. Klar ist: Wer nicht rechtzeitig fürs Alter vorsorgt, hat im Alter viele Sorgen. Die einzelnen Eckpunkte der Gesetze in folgendem kurz zusammengefasst.
Neuer Nachhaltigkeitsfaktor:
1999 schaffte Rot-Grün den demographischen Faktor in der Rentenformel ab, jetzt führt sie den Nachhaltigkeitsfaktor ein. Dieser ist breiter angelegt als der demographische Faktor, weil er das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt. Erhöht sich zum Beispiel die Zahl der Beschäftigten, beeinflusst das die Rentenanpassung positiv, erhöht sich die Arbeitslosigkeit, beeinflusst das die Rentenanpassung negativ
Später in Frührente:
Einen Rentenbeginn mit 60 nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit soll es künftig nicht mehr geben. Die Altersgrenzen sollen in Monatsschritten von 2006 an bis 2008 schrittweise auf 63 Jahre angehoben werden. Vertrauensschutz-Regelungen für eine Rente mit 60 sind vorgesehen für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und noch bis zum 31. Dezember 2003 einen Altersteilzeit-Vertrag abschließen. Gleiches gilt für Menschen, die zu diesem Stichtag arbeitslos sind.
Kürzere Anrechnungszeiten:
Wer von 2008 an in Rente geht, wird auf die bisher übliche rentensteigernde Anrechnung von bis zu drei Jahren seiner Gymnasial- oder Hochschulzeit verzichten müssen. Damit fallen dann bis zu 58 Euro im Monat bei der Rente weg: Die Regierung will mit diesem Schritt die bisherige Begünstigung von Akademikern - die im Regelfall als Besserverdiener ohnehin höhere Rentenansprüche aufbauen könnten - abstellen. Ausgenommen von der Streichaktion bleiben Ausbildungszeiten nachdem 17. Lebensjahr an Fachschulen oder in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Größere Schwankungsreserve:
Die eiserne Reserve der Rentenkasse, die 2004 zur Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes bei 19,5 % von 50 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abgeschmolzen wird, soll bis Ende 2009 auf 150 Prozent einer Monatsausgabe aufgebaut werden.
Einfachere Riester-Rente:
Die bisher elf Kriterien, die staatlich geförderte Riester-Sparverträge erfüllen müssen, werden auf fünf reduziert. Darüber hinaus muss die Förderung künftig nicht mehr jedes Jahr beantragt werden. Diese Zusatzvorsorge bleibt vorerst freiwillig. Künftig ist es zulässig, sich 30 % des Kapitals einmalig auszahlen zu lassen, bislang waren es nur 20 %. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen Versicherer vor Vertragsabschluss die kalkulierte Rendite angeben. Riester-Renten dürfen frühestens nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, und zwar in lebenslangen monatlichen Raten.
Nachgelagerte Besteuerung:
Von 2005 an beginnt der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung von Aufwendungen zur Altersvorsorge. Die volle Besteuerung der Renten ist für 2040 angepeilt .
Mobile betriebliche Altersversorgung:
Künftig können Arbeitnehmer ihre selbst finanzierten Betriebsrentenanwartschaften mit- - nehmen, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Bedingung ist, dass sich alle Beteiligten über die Mitnahme einig sind.
(Quelle Handelsblattt 04.12.2003)
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
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