01.12.2003
Stornierung von ungewollten Abbuchungen

Immer wieder haben Kunden Probleme mit der Stornierung von ungewollten oder falschen Abbuchungen. Wie Rechtsanwalt Hartard in folgendem ausführt, müssen Banken die Stornierung ohne eine Frist vornehmen.

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de

Sie sollten die Bewegungen auf ihrem Bankkonto regelmäßig genau prüfen. Nicht selten buchen Firmen ohne ihr Einverständnis oder ihre Genehmigung von Ihrem Konto ab, oder bei Einzugsermächtigungen auch den falschen Betrag. Oft haben Sie Schwierigkeiten dann ihr Geld zurückzubekommen, deshalb sollten sie die falsche Abbuchung stornieren lassen. Auch wenn ihre Bank ihnen die Schuld an der falschen Abbuchung gibt, oder dass sich nicht innerhalb einer gewissen Frist widersprochen haben, bleiben sie hartnäckig, denn lt. Bundesgerichtshof ist der Widerspruch gegen Kontobelastungen selbst per einer Einzugsermächtigung ohne Einhaltung einer Frist zulässig.
(BGH Aktenzeichen XI ZR 258/99 und ZII ZR 271/94)

Rechtsanwalt
ThomasHartard
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Tel: 06131-220399 oder Fax: 06131/220445