Bei einem Auffahrunfall, auch mit einem Mietwagen gilt: Wer auffährt ist schuld – oder der Autofahrer beweist, dass er nicht schuldig ist, wie Rechtsanwalt Hartard in folgendem Beitrag darstellt.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de
Auch Mietwagenfirmen können sich gegenüber ihren Kunden auf die Vermutung berufen, dass bei einem Auffahrunfall der „Hintermann" Schuld hat. Daher müssen Kunden bei von ihnen verursachten Auffahrunfällen grundsätzlich für die Schäden am Mietwagen aufkommen - es sei denn, sie können ihre Unschuld beweisen. Das geht aus einem in der „Monatsschrift für Deutsches Recht" veröffentlichten Urteil hervor.
Das Gericht verurteilte im konkreten Fall den Fahrer eines Mietwagens zu Schadensersatz an die Verleihfirma. Der Mann hatte einen Auffahrunfall verursacht und zu seiner Entlastung behauptet, an dem gemieteten Wagen hätten die Bremsen versagt. Die Mietwagenfirma bestritt dies. Das Gericht betonte, nicht die Firma müsse ein Verschulden des Autofahrers beweisen, sondern dieser seine „Unschuld". Wie bei der Haftung gegenüber dem Unfallgegner gelte der Grundsatz: „Wer auffährt, ist schuld".
(Oberlandesgericht Diisseldorf, Aktenzeichen: 10 U 114/01) MAZ 14.08.2003
Rechtsanwalt
ThomasHartard
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