Auch die 7. Gesundheitsreform seit 1989 ist nicht geeignet, die Gesetzliche Krankenversicherung „Gesund und fit" in die Zukunft zu führen. Die Kassenpatienten wurden verunsichert, sie finden Sicherheit in der Privaten Krankenversicherung (Voll-/Zusatzschutz), denn diese von der misslungen Reform nicht betroffen.
Regierung und Opposition haben sich auf Eckpunkte für eine Gesundheitsreform geeinigt. Nun will man einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeiten, der zum 1.1.2004 in Kraft tritt.
Ziel sind Einsparungen von 20 Mrd. EUR und eine Beitragssatzsenkung von derzeit 14,5% auf 13%. Das Ergebnis ist daher geprägt von Leistungskürzungen und höheren Zuzahlungen.
So erhalten GKV-Versicherte zukünftig keine Leistungen mehr für Brillen, rezeptfreie Arzneimittel, Fahrtkosten, Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisation.
Bei Arzneimitteln wird eine 10%ige Zuzahlung (mind. 5 EUR / max. 10 EUR) pro Packung fällig. Für Arztbesuche wird eine Praxisgebühr von 10 EUR pro Arzt und Behandlungsfall im Quartal erhoben. Die Zuzahlung im Krankenhaus steigt auf bis zu 280 EUR im Jahr.
Ferner ist geplant, dass GKV-Versicherte Zahnersatz (ab 2005) und Krankengeld (ab 2007) zukünftig allein finanzieren müssen.
Dabei muss der Zahnersatz entweder mit einer privaten Zusatzversicherung oder über einen Extrabeitrag an die gesetzliche Kasse abgesichert werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich dann nicht mehr an diesen Beiträgen.
Rentner sollen auf Versorgungsbezüge (Betriebsrente) den vollen Beitragssatz zahlen.
Eckpunkte des von Regierung und Opposition am 21.07.03 vorgelegten Konsenspapiers zur Gesundheitsreform 2004
Folgende Leistungen werden vollständig gestrichen:
• Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen); Ausnahme: Kinder bis 18. Lebensjahr
• Fahrtkosten von und zum Arzt (Taxi- und Mietwagenfahrten)
• Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisation
• rezeptfreie Arzneimittel (Ausnahme: Kinder bis 12. Lebensjahr)
Neue oder höhere Zuzahlungen wird es in folgenden Bereichen geben
• Zuzahlung für Arzneimittel von 10% ; mind. 5 EUR / max. 10 EUR pro Packung.
• Zuzahlung bei ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung: - 10 EUR pro Arzt und Behandlungsfall im Quartal
- bei Behandlung auf Überweisung entfällt eine weitere Zuzahlung
• Zuzahlung im Krankenhaus von 10 EUR pro Tag für max. 28 Tage im Jahr (280 EUR).
Für alle GKV-Versicherten gilt dabei insgesamt eine jährlich Belastungsgrenze von 2% des Bruttoeinkommens (1% für chronisch Kranke). Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.
Bei folgenden Leistungen ändert sich die Höhe der Leistung:
• Zahnersatz(bis 2005): Anstelle der prozentualen Zuschüsse (bisher 50 bis 65%) wird es Festzuschüsse zur notwendigen Versorgung geben (d.h. bei Wahl einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil des Versicherten).
• Bei Arzneimitteln wird die Festbetragsregelung ausgeweitet. Liegt der Preis des verordneten Medikaments über dem Festbetrag, zahlt der Versicherte die Differenz.
Zahnersatz und Krankengeld:
Die Eckpunkte sehen ferner vor, dass GKV-Versicherte die Kassenleistungen für Zahnersatz und Krankengeld zukünftig allein finanzieren müssen.
Ab 2005 ist Zahnersatz keine Kassenleistung mehr, muss aber zusätzlich durch die GKV-Versicherten abgesichert werden. Entweder mit einer privaten Zusatzversicherung oder über einen Extrabeitrag an ihre gesetzliche Kasse. Die Arbeitgeber beteiligen sich dann nicht mehr an den Beiträgen für die Absicherung des Zahnersatzes.
Ab 2007 wird auch das Krankengeld allein durch die Versicherten finanziert. Gesetzlich versichert Arbeitnehmer zahlen dann zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil noch 0,25% ihres Bruttogehalts für den Anspruch auf Krankengeld.
Versicherungsfremde Leistungen:
Versicherungsfremde Leistungen wie z.B. Mutterschaftsgeld sollen ab 2004 schrittweise aus Steuermitteln finanziert werden. Hierzu steigt die Tabaksteuer in 3 Stufen bis 2005 um 1 EUR je Packung.
Rentner:
Rentner müssen künftig auf Versorgungsbezüge (Betriebsrente) den vollen Beitragssatz bezahlen. Bislang wurde nur der halbe Beitragssatz fällig.
Kostenerstattung:
Alle Versicherten sollen zukünftig anstelle von Sachleistungen die Kostenerstattung für ambulante Behandlungen wählen können. Der Arzt stellt dem Patienten dann seine Leistungen privat (GOÄ) in Rechnung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet dem Versicherten dann die Kassenleistung. Die Differenz trägt der Patient.
Wahlmöglichkeiten.
Die Krankenkassen sollen das Recht bekommen, freiwillig Versicherten Wahltarife z.B. mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten anzubieten.
Kooperationen:
Den gesetzlichen Krankenkassen wird die Kooperation mit privaten Krankenversicherern im Bereich der privaten Zusatzversicherungen ermöglicht.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de