Vorsicht beim tanken – die Vollkaskoversicherung leistet nicht, bei Motorschäden die durch falsches Benzin entstehen, wie RA Hartard in folgendem Beitrag ausführt.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de
Wer den falschen Kraftstoff tankt und dadurch den Motor seines Autos beschädigt, hat keine Ansprüche aus seiner Vollkaskoversicherung. Falsch tanken stelle keinen versicherten Unfallschaden dar, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Vielmehr handle es sich um einen Bedienungsfehler, für den kein Deckungsschutz bestehe. Der Kunde muss die Reparaturkosten daher selbst bezahlen.
Der für Versicherungsrecht zuständige vierte Zivilsenat entschied damit zugunsten der VGH-Haftpflichtversicherung. Das Unternehmen war von der Eigentümerin eines Mercedes Benz Diesel verklagt worden. Ihr Ehemann hatte im Dezember 2000 versehentlich Benzin statt Diesel getankt. Der falsche Kraftstoff beschädigte bei der Weiterfahrt Teile des Motors. Die Frau verlangte unter Abzug ihrer Selbstbeteiligung in Höhe von 332 Euro von ihrer Vollkaskoversicherung daraufhin rund 4 100 Euro nebst Zinsen für die Reparatur des Wagens.
Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, Das Amtsgericht und das Landgericht wiesen die Klage der Versicherten ab. Auch vor dem BGH blieb die Frau erfolglos. Für die Auslegung der hier maßgeblichen Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei auf das Verständnis eines durchschnittlichen Kunden ohne Spezialkenntnisse abzustellen, hieß es. Dabei werde deutlich, dass der dort geregelte Deckungsschutz für Unfallschäden bestimmte Schäden ausgrenze. Dazu gehörten Betriebsschäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Wagens, also durch Abnutzung, sowie Material- oder Bedienungsfehler entstehen könnten. Die Wahl des falschen Kraftstoffes sei eine solcher.
Aktenzeichen BGH: IV ZR 322/02/ HANDELSBLATT, 30.7.2003
Rechtsanwalt
ThomasHartard
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