Wer im Auto während der Fahrt SMS oder andere Notizen von seinen Handy abliest, muss ebenso wie beim Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld rechnen, wie Rechtsanwalt Hartard in folgendem Beitrag schildert.
Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de
Das Handy-Verbot im Auto gilt auch dann, wenn der Fahrer vom Mobiltelefon nur Notizen während der Fahrt ablesen will. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, muss ein Autofahrer ein Bußgeld von 30 Euro zahlen, der während der Fahrt eine auf dem Mobiltelefon abgespeicherte Notiz durchgelesen hatte.
In der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer „die Benutzung" des Handys untersagt, wenn er das Gerät dafür „aufnimmt oder hält". Es wird nicht unterschieden, auf welche Weise das Telefon benutzt wird - jede entsprechende Nutzung ist untersagt. Genutzt werden darf ein Mobiltelefon nur, wenn es dazu nicht aufgehoben oder gehalten werden muss - zum Beispiel also mit Hilfe einer Freisprechanlage. Die Regelung gilt auch für Radfahrer.
-Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1005/02-
Rechtsanwalt
ThomasHartard
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