17.02.2003
Vereinfachte Abwicklung von Autounfällen im Ausland

Unfälle im Ausland haben in den Vergangenheit meist zu Problemen in der Abwicklung geführt, durch Unterschiede in der Gesetzgebung oder sprachlichen Schwierigkeiten. Ab Beginn des Jahres 2003 ist die Abwicklung für deutsche Autofahrer, die einen Unfall im Ausland erlitten haben, wesentlich einfacher, da die 4. Kraftfahrthaftpflicht (KH).Richtlinie der Europäischen Union zum 01.01 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Danach muss jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadensregulierung benennen, an den sich der im Ausland Geschädigte wenden kann. Dies bedeutet, wer in Frankreich einen Verkehrsunfall hat, kann sich künftig in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Unter der Servicenummer 0180-25026 kann der jeweilige Beauftragte der ausländischen Versicherung erfragt werden.

Die Abwicklungszeit des Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten darf die Zeitspanne von drei Monaten nicht überschreiten. Reagiert er in dieser Zeit gar nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an den Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden, der den Schaden reguliert. Dieser ist auch zuständig, wenn der ausländische Versicherer noch keine Beauftragten benannt hat. (Quelle GDV)


Jürgen Zwilling
juergenzwilling@auc-zwilling.de