03.02.2003
Lohnzettelschock sollte nicht zu unüberlegten Kündigung von Privatversicherungen

Wissen und erleben ist immer ein Unterschied. Im Jahr 2002 war bekannt, dass 2003 in der gesetzlichen Krankenversicherung die Grenze von (Angaben für die alte Bundesländer) 3 375 € auf 3450 € angehoben wird, ebenso entsprechend die gesetzliche Pflegeversicherung, die Krankenversicherer kündigten ebenfalls Beitragserhöhungen an, die gesetzliche Rentenversicherung wurde gleich in doppelter Hinsicht erhöht, die Beitragsgrenze von 4 500 € auf 5 100 € und außerdem ist der Beitrag von 19,1 auf 19,5 % angestiegen. Die Auswirkungen der Erhöhung sind nunmehr erstmals sichtbar mit der Gehalts/Lohnabrechnung im Januar. Diese können für Besserverdiente bis zu 1 100 € im Jahr Eigenanteil ausmachen, gleicher Beitrag muss der Arbeitgeber noch einmal zahlen. Aber auch bei mittleren und kleinen Einkommen sind die Belastungen deutlich spürbar. Viele Haushalte haben ihr monatliches Einkommen aufgeteilt und es stellt sich jetzt die Frage, wo kann gespart werden. Sicherlich steht der Bereich der Privatversicherungen mit auf der Prüfliste. Hier raten wir vor unüberlegtem Handeln ab. Kündigen sie nicht einfach eine Kapitalversicherung, sondern lassen sie sich erst beraten, welche Möglichkeiten es noch gibt, denn sonst ist ihr finanzieller Schaden noch größer. Prüfen sie auch die Preise für ihre Sach,, Kraftfahrt - und Unfallversicherung, oft eröffnen sich hier Möglichkeit der Preisersparnis, die ihnen dann finanziellen Spielraum schafft. Wichtig ist jedoch, dass die Prüfung von einem unabhängigen Berater vorgenommen wird. Dies hat der Versicherungsmakler zu gewährleisten.

Jürgen Zwilling
juergenzwilling@auc-zwilling.de