Wie der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) mitteilt, versenden die Rentenversicherungsträger seit Juni 2002 Renteninformationen, um den Versicherten eine neutrale Planungsgrundlage für die ergänzende Altersvorsorge zu geben. In diesen Informationen wird eine Rentendynamik von bis zu 3,5 Rentensteigerung pro Jahr angenommen, was die Versorgungslücke im Alter verdeckt. In einzelnen Fällen wird für jungen Menschen eine Monatsrente von 5 400,-- € berechnet. In diesem Beispiel entspricht dies rund 150 % des aktuellen rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, gemessen am entsprechenden derzeitigen Nettoeinkommen sogar über 250 %. Bei dieser Annahme konstanter Erhöhungssätze wird die Wirkung der neuen Rentenformel vollständig herausgerechnet, es wird weder aufgezeigt, wie sich die demographische Entwicklung noch wie sich die geänderte Rentenformel auf die zu erwartenden Renten auswirkt. Viele Versicherte nehmen diese Schreiben optimistisch und sehen sich gut versorgt. Sie erkennen keine Versorgungslücken und übersehen in ihrem Sicherheitsgefühl auch, dass auch die Geldentwertung ausgeblendet wurde. Verfolgt man die letzten 10 Jahren in Deutschland zurück, gab es nur 1993 eine Rentenerhöhung von 3,5 %.
Da die Schreiben Planungscharakter haben, der für die Planung des Bedarfes im Alter Entscheidungsgrundlage ist, sind die Rentenversicherungsträger aufzufordern, diese mangelhafte und teilweise falschen Darstellung zu unterlassen. Als Makler raten wir unseren Mandanten und gerade Mandanten, die auf Grundlage dieser Schreiben keine weitere Versorgung für das Alter abschließen, die Berechnungen sorgfältig aufzubewahren und Haftungsansprüche wegen Falschberatung zum gegeben Zeitpunkt prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Zwilling
juergenzwilling@auc-Zwilling.de