Ein Geschädigter darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Anzahl Lichtbilder, die ein von ihm beauftragter Sachverständiger anfertigt, für die Dokumentation eines Schadens angemessen und erforderlich ist. Das hat da Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 31. Juli 2023 entschieden (044 S 881/23).
Der Pkw des Klägers war bei einem von einem Dritten verursachten Unfall erheblich beschädigt worden. Der von ihm beauftragte Sachverständige fügte seinem Gutachten 30 Lichtbilder bei. Für die stellte er 1,50 Euro pro Bild in Rechnung.
Streit um 14 Lichtbilder
Neben anderen Schadenpositionen bemängelte der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auch die Anzahl der Fotos und die dafür verlangten Kosten.
Seines Erachtens hätten die Abzüge in einem Drogeriemarkt deutlich günstiger erstellt werden können. Außerdem hätten für die Dokumentation der Schäden 16 Fotos ausgereicht. Er wollte sich an den Kosten für das Gutachten daher nur zum Teil beteiligen.
Zu Unrecht, befanden sowohl das in erster Instanz mit dem Fall befasste Augsburger Amtsgericht als auch das von dem Versicherer in Berufung angerufene Landgericht der Stadt.
Qualitätsunterschiede bei Drogerie-Abzügen
Nach Ansicht der Richter darf ein Geschädigter in der Regel darauf vertrauen, dass die Anzahl der von einem Sachverständigen angefertigten Fotos für die Dokumentation des Schadens angemessen und erforderlich ist. Im Übrigen erscheine es realitätsfern, im Zuge der Begutachtung eines Kfz-Schadens vorab überhaupt über die Anzahl der Bilder zu sprechen.
„Denn ein Geschädigter erfährt letztlich erst mit Erhalt des Gutachtens, wie viele Lichtbilder der Sachverständige ins Gutachten aufgenommen hat“, so das Berufungsgericht.
Auch den für das einzelne Foto in Rechnung gestellten Preis hielt das Gericht für nicht zu beanstanden. Dass in einem Drogeriemarkt Abzüge billiger erstellt werden könnten, spiele keine Rolle. Denn der Preisunterschied spiegele sich in den Qualitätsunterschieden wider.
(Quelle VersicherungsJournal 13.10.2023)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
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