23.01.2023
Mietwagen nur gering genutzt: Darf das dem Unfallopfer angelastet werden?

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob ein Geschädigter einen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten hat, wenn er mit dem Fahrzeug während der Reparatur seines eigenen Autos nur geringe Fahrtstrecken zurückgelegt hat. Das hat das Amtsgericht Nordenham mit Urteil vom 13. Juli 2022 entschieden (3 C 88/22).
Der Entscheidung lag der Fall eines im ländlichen Raum wohnenden Fahrzeughalters zugrunde. Er hatte während einer unfallbedingten Reparatur seines Autos einen Mietwagen genutzt.
Kein Verstoß gegen Schadenminderungspflicht
Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers warf ihm vor, gegen seine Schadenminderungs-Pflicht verstoßen zu haben. Denn der Mann habe mit dem Ersatzwagen nur geringe Fahrtstrecken zurückgelegt. Der Versicherer wollte sich daher nur zu einem Teil an den Mietwagenkosten beteiligen.
Zu Unrecht, urteilte das schließlich mit dem Fall befasste Nordenhamer Amtsgericht.
Nach Ansicht des Gerichts kann dem Kläger auch unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeits-Gebots kein Verstoß gegen seine Schadenminderungs-Pflicht vorgeworfen werden. Denn allein die tatsächliche Fahrstrecke, die mit einem Mietwagen zurückgelegt worden sei, sei bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Anmietung nicht entscheidend.
Risiko fehlender Mobilität nicht zuzumuten
In dem entschiedenen Fall sei der Kläger nachweislich auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen gewesen. Insbesondere im ländlichen Raum sei es einem Geschädigten nämlich nicht zumutbar, das Risiko fehlender Mobilität einzugehen.
Die Anmietung des Ersatzwagens von nur vier Tagen sei außerdem im Januar, also während der Corona-Pandemie erfolgt. Der Kläger habe daher ein besonderes Interesse daran gehabt, öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zu meiden.
Im Übrigen sei regelmäßig nicht im Voraus einzuschätzen, welcher Fahraufwand über den Zeitraum einer Anmietung notwendig werde. Pauschale Aussagen zu einem Abzug bei Unterschreitung einer bestimmten Tageskilometerzahl ließen sich daher nicht treffen.
(Quelle VersicherungsJournal 28.10.2022)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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