07.11.2022
Wann Kfz-Versicherer Reifen paarweise ersetzen müssen

Ist das Modell eines bei einem Verkehrsunfall zerstörten Fahrzeugreifens nicht mehr lieferbar, hat ein Geschädigter einen Anspruch darauf, dass beide Reifen der Achse erneuert werden. Das hat das Amtsgericht Burgwedel mit Urteil vom 7. April 2022 entschieden (7 C 239/21).
Der Personenkraftwagen der Klägerin war bei einem von einem Dritten verursachten Verkehrsunfall erheblich beschädigt worden. Ersetzt werden musste unter anderem auch der lädierte vordere linke Reifen ihres Fahrzeugs.
Verschlechterung der Fahreigenschaften
Weil das Modell der Reifen nicht mehr lieferbar war, forderte die Frau jedoch nicht nur die Erstattung der Kosten für den Ersatz des zerstörten Reifens. Sie verlangte auch, dass der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ihr die Kosten für den Austausch des unbeschädigten vorderen rechten Reifens in Höhe von knapp 160 Euro ersetzen sollte.
Das begründete die Geschädigte damit, dass sich unterschiedliche Reifen auf einer Achse negativ auf die Fahreigenschaften ihres Autos auswirken würden.
Dieser Argumentation schloss sich das schließlich mit dem Fall befasste Amtsgericht Burgwedel an. Es verurteilte den Versicherer dazu, der Forderung der Betroffenen nachzukommen.
Kein gleichwertiger Zustand
Ein Schädiger beziehungsweise dessen Versicherer sei grundsätzlich dazu verpflichtet, jenen Zustand einer beschädigten Sache wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestanden habe.
Würden sich nach der Zerstörung eines Reifens zwei unterschiedliche Modelle auf einer Achse befinden, müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass kein gleichwertiger Zustand des Autos im Vergleich zu jenem vor dem Unfall mehr bestehe. Grund dafür sei die Verschlechterung der Fahreigenschaften.
Einen minderwertigen Zustand müsse ein Geschädigter jedoch nicht hinnehmen. Die Klägerin habe daher zu Recht gefordert, dass der Versicherer des Unfallverursachers auch die Kosten für den Austausch des unbeschädigten rechten Reifens zu übernehmen habe.
(Quelle VersicherungsJournal 12.09.2022)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling