24.10.2022
Unfall beim Abbiegen: Wenn sich zwei Autofahrer nicht einig werden

Wollen die Fahrzeugführer zweier sich entgegenkommender Fahrzeuge in die gleiche Straße einbiegen, hat der rechts Abbiegende Vorrang. Bei einer zweispurigen Abbiegespur genießt er sogar das Wahlrecht, welche Spur er nutzen will. Das gilt bedingt auch bei einer dreispurigen Abbiegespur. Denn wählt der Rechtsabbieger die äußerst linke Spur, muss er sich besonders vorsichtig verhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 17. November 2021 (12 U 1517/21).
Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins wollte der Kläger mit seinem Personenkraftwagen auf der äußerst linken von drei Abbiegespuren nach links abbiegen. Ihm entgegen kam der Beklagte mit seinem Pkw, der als Rechtsabbieger ebenfalls in die Straße abbiegen wollte. Weil auch er die äußerst linke Spur nutzen wollte, kam es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge.
Gegenseitiges Verschulden
Da sich die Unfallbeteiligten nicht über die Haftungsfrage einigen konnten, landete der Fall vor dem Koblenzer Oberlandesgericht. Das ging von einem gegenseitigen Verschulden aus.
Zwar dürften Linksabbieger nur dann in eine Seitenstraße einbiegen, wenn sie dabei die Weiterfahrt eines ihnen entgegenkommenden Rechtsabbiegers nicht behindern. Denn einem Rechtsabbieger gebühre beim Abbiegen auf eine zweispurige Abbiegespur in so einem Fall das Wahlrecht, welche der Spuren er nutzen wolle.
Wahlrecht des Rechtsabbiegers eingeschränkt
Gebe es, wie in dem entschiedenen Fall jedoch mehr als zwei Abbiegespuren, sei das Wahlrecht des Rechtsabbiegers eingeschränkt. Die Beteiligten hätten sich in derartigen Fällen besonders umsichtig zu verhalten. Sie müssten sich gegebenenfalls darüber verständigen, wer welche Spur nutzen wolle.
Eine solche Verständigung habe jedoch nicht stattgefunden. Das Gericht ging daher von einem gegenseitigen Verschulden der Unfallbeteiligten und somit von einer Haftungsquote von jeweils 50 Prozent aus.
(Quelle VersicherungsJournal (11.08.2022)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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