07.02.2022
Kaputter Kindersitz: Welche Kosten auf Kfz-Versicherer zukommen können

Bei einem Verkehrsunfall war ein Kindersitz beschädigt worden. In diesem Fall hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines neuen gleichwertigen Sitzes. Das hat das Amtsgericht Meppen mit Urteil vom 17. Juni 2020 entschieden (3 C 372/20).
Der Personenkraftwagen des Klägers war Anfang Dezember 2019 in einen durch einen Dritten verschuldeten Verkehrsunfall verwickelt worden. Bei dem wurde unter anderem ein in seinem Fahrzeug befindlicher Kindersitz beschädigt.
Kfz-Versicherer knausert bei Kindersitz
Für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Sitzes musste der Mann 490 Euro bezahlen. Die wollte er im Rahmen der Abwicklung des Schadens von dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers erstattet haben.
Der Versicherer argumentierte jedoch, dass der Kindersitz zum Zeitpunkt des Unglücks bereits mehrere Jahre alt gewesen sei. Darum wollte er nur dessen Zeitwert ersetzen. Den bemaß er mit 150 Euro.
Das wollte der Betroffene nicht akzeptieren. Er reichte daher Klage ein. Damit hatte er in vollem Umfang Erfolg.
Kein Abzug „neu für alt“
Nach Ansicht des Meppener Amtsgerichts ist bei der Beschädigung von Kindersitzen kein Abzug „neu für alt“ gerechtfertigt. Der Versicherer des Schädigers sei vielmehr dazu verpflichtet, dem Kläger die Kosten für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Ersatzsitzes zu erstatten.
Mit dem gezahlten Betrag könne dieser nur einen gebrauchten Sitz erwerben. Das sei ihm nicht zumutbar. Denn Beschädigungen des Materials, welche die Sicherheit vermindern, seien bei gebrauchten Kindersitzen von außen erfahrungsgemäß nicht zwingend erkennbar.
Im Übrigen handele es sich um einen sicherheitsrelevanten Gegenstand, der dem Schutz engster Familienangehöriger diene. Der Mann sei daher nicht dazu verpflichtet, das Risiko einer möglichen Vorschädigung einzugehen.
Die Richter ließen keine Berufung gegen ihre Entscheidung zu.
(Quelle VersicherungsJournal (01.12.2021)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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