20.09.2021
So schnell kann der Anspruch auf Schadenersatz verloren gehen

Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle von der Geschädigten geltend gemachten Fahrzeugschäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, kann das zu einem vollständigen Verlust des Schadensersatzanspruchs führen. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 9. Juni 2021 entschieden (1 O 4/20).
Die Klägerin hatte ihren Personenkraftwagen ordnungsgemäß geparkt, als der Fahrer eines anderen Fahrzeugs beim Ausparken leicht gegen das Heck des geparkten Autos stieß. Ein von der Geschädigten beauftragter Privatgutachter schätzte die Reparaturkosten auf rund 5.000 Euro.
Von dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Schädigers forderte die Frau, ihr diesen Betrag zu ersetzen. Der hegte jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der geltend gemachten Schäden. Daher landete der Fall vor Gericht.
Unglaubwürdige Angaben
Das Landgericht Frankenthal beauftragte seinerseits einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeugs. Der stellte zwar nicht in Abrede, dass manche der geltend gemachten Schäden plausibel auf den Unfall zurückzuführen sind.
Es gab jedoch auch Beschädigungen, bei denen sich der Gutachter sicher war, dass sie unmöglich eine Folge des Schadenereignisses sein konnten. Denn die Klägerin hatte unter anderem Reparaturkosten für Schäden geltend gemacht, die nicht im Bereich der Anstoßstelle lagen.
Keinerlei Anspruch auf den Ersatz von Reparaturkosten
Die Frau hatte zwar behauptet, dass Schäden, bei einem früheren Unfall entstanden waren, ordnungsgemäß repariert worden seien. Das hielten die Richter jedoch für unglaubwürdig.
Da sich aber nicht zweifelsfrei feststellen ließ, welche Schäden zusätzlich bei dem späteren Unfall entstanden waren, steht der Klägerin nach Ansicht des Gerichts keinerlei Anspruch auf den Ersatz von Reparaturkosten zu. Das gelte angesichts der Gesamtsituation grundsätzlich auch für plausible Teilschäden.
(Quelle VersicherungsJournal 05.07.2021)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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